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Mandat für Verhandlungen über die Anerkennung elektronischer Signaturen

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Die elektronische Signatur eines Dokuments soll sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union (EU) anerkannt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, ein entsprechendes Verhandlungsmandat mit der EU auszuarbeiten.

Derzeit werden elektronische Signaturen nach Schweizer Recht von der EU nicht anerkannt. Dasselbe gilt für europäische Signaturen in der Schweiz. Eine gegenseitige Anerkennung würde gewährleisten, dass von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte elektronische Zertifikate auch in der Schweiz gültig sind und umgekehrt. Dies wäre im gegenseitigen Interesse der Schweiz und der EU und würde die Digitalisierung sowie die sichere Verwendung elektronischer Signaturen über Landesgrenzen hinweg fördern. Damit würde einem Anliegen insbesondere der Zollbehörden oder im Bereich der öffentlichen Beschaffung entsprochen.

Das UVEK und das EDA werden innerhalb eines Jahres die Eckpunkte des Mandats für Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen erarbeiten. Dieses Dossier war nicht Teil des im Dezember 2024 abgeschlossenen Verhandlungspakets mit der EU.

BAKOM: Elektronische Signatur

Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM

29.1.2025

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