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Bessere Rahmenbedingungen für zukunftstauglichen Güterverkehr

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Der Bundesrat will den Schienengüterverkehr in der Fläche und die Güterschifffahrt stärken. Während einer Übergangszeit soll zudem der Einzelwagenladungsverkehr finanziell unterstützt werden. Damit sollen das gesamte Güterverkehrssystem leistungsfähiger und die Versorgungssicherheit in allen Regionen gewährleistet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 die Botschaft zum Gütertransportgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für den Gütertransport per Bahn und Schiff stärken, damit sie einen grösseren Beitrag zur Versorgungssicherheit im ganzen Land leisten kann. Hierfür hatte er vor einem Jahr zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Eine Mehrheit der Parteien, Verbände und Kantone sprach sich für die Variante aus, welche für den Schienengüterverkehr und die Güterschifffahrt weiterentwickelte Rahmenbedingungen und eine finanzielle Förderung durch den Bund vorsieht. Auf dieser Basis hat der Bundesrat nun die Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Förderung der digitalen automatischen Kupplung ermöglicht Modernisierung

Dank der digitalen automatischen Kupplung (DAK) soll der Schienengüterverkehr einfacher, schneller und wirtschaftlicher werden. Für die Einführung der DAK will der Bundesrat einmalig 180 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Ein weiteres Ziel ist die Modernisierung des Einzelwagenladungsverkehrs. Der heute von SBB Cargo betriebene Einzelwagenladungsverkehr erfüllt wichtige Funktionen in der Logistik und trägt wesentlich dazu bei, dass die Versorgung des Landes mit Gütern gewährleistet ist. In seiner heutigen Form ist er aber wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Der Bundesrat sieht deshalb vor, den Einzelwagenladungsverkehr auf acht Jahre befristet finanziell zu fördern, damit dieser mittelfristig eigenwirtschaftlich wird. Für die ersten vier Jahre beantragt er 260 Millionen Franken. Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Millionen pro Jahr.

Förderung für Schifffahrt und Schiene

Der Bundesrat will die Rheinschifffahrt mit verschiedenen Fördermassnahmen stärken und die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von fossilfreien Antrieben in der Güterschifffahrt sowie bei Rangierlokomotiven schaffen. Damit sollen die Schifffahrt und der Schienengüterverkehr künftig einen noch grösseren Beitrag zur Versorgungssicherheit in allen Regionen leisten können. Das Zusammenspiel von Schiene, Schiff und Strasse in der Logistik wird weiter gestärkt werden und dient letztlich auch der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und aufs Schiff.

Keine Mehrbelastung für das Bundesbudget

Der Bundesrat will die zusätzlichen Ausgaben vollständig kompensieren, sodass dem allgemeinen Bundeshaushalt keine Mehrbelastung entsteht. Hierfür soll ein Teil der Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verwendet werden, der sonst in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) fliessen würde. Die Finanzierung von Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur über den BIF bleibt gewährleistet.

Faktenblatt DAK

Faktenblatt Güterverkehr

Botschaft zum Gütertransportgesetz

Bundesgesetz über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene

Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Abgeltung des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene

Quelle: Generalsekretariat UVEK

11.1.2024

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