Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Schweizer Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, hält der Bundesrat in seiner am 6. November 2024 verabschiedeten Botschaft fest.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich:
• die Wählbarkeit in die obersten kantonalen Gerichte;
im Kanton Bern:
• die Dringlichkeitsgesetzgebung;
im Kanton Freiburg,
• die Notfallpflege;
im Kanton Basel-Landschaft:
• die Deponieabgaben;
im Kanton Appenzell Ausserrhoden:
• die Bestandes- und Gebietsänderungen von Gemeinden;
im Kanton Aargau:
• den Klimaschutz;
im Kanton Genf:
• die offizielle Kantonshymne;
• die Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativ- und Referendumsbegehren;
• die Unterbrechung der Referendumsfristen.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
6.11.2024