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Hundekontrolle: Änderung der kantonalen Verordnung zum Hundegesetz

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Alle Hunde sind bei der Wohngemeinde anzumelden. Per 1. März 2024 trat eine neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:

• Alle Hunde – neu auch jene aus eigener Zucht – sind ab dem dritten Lebensmonat anmelde- und steuerpflichtig.

• Hundetaxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt. Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen müssen für das laufende Hundesteuerjahr keine Hundetaxen entrichten (Doppelerhebung entfällt).

• Neu sind offizielle Herdenschutzhunde und Herdengebrauchshunde nach den Bestimmungen von § 22 der Hundeverordnung taxbefreit.

Weitere Informationen können der Website www.zofingen.ch/hunde und der kantonalen Hundeverordnung (SAR 393.411) entnommen werden.

Quelle: Stadt Zofingen

5.3.2024

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