Revision der Verordnung zum Aargauer Hundegesetz (HuV)
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass Hunde, die im Dienst der Öffentlichkeit stehen, von der Hundetaxe befreit werden.
Bei dieser Gelegenheit ändert der Regierungsrat auch den Begriff "Behindertenhund" in "Assistenzhund".
Einzelne weitere Änderungen der HuV betreffen Pflichten der Halterinnen und Halter sowie des Veterinärdiensts bezüglich des Meldens von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, sogenannte Listenhunde. Die Anpassungen treten am 1. März 2024 in Kraft.
Quelle: Kanton Aargau
1.1.2024