Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative – Amtseinstellung und Amtsenthebung sollen im Kanton Aargau gesetzlich geregelt werden
Die Aargauer Stimmberechtigten haben am 15. Mai 2022 der Volksinitiative "Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung" mit einem Ja-Stimmenanteil von 84,32 Prozent zugestimmt. Dieser deutliche Volksentscheid soll nun umgesetzt werden. Dazu sind verschiedene Gesetzesanpassungen notwendig. Die Anhörung dauert bis zum 13. Mai 2024.
Der Vorschlag zur Umsetzung des deutlichen Entscheids der Aargauer Stimmberechtigten zur sogenannten Amtsenthebungsinitiative liegt vor. Damit eine Amtseinstellung oder gar eine Amtsenthebung für gewählte Behördenmitglieder auf kantonaler und kommunaler Ebene möglich wird, sind verschiedene Gesetzesanpassungen notwendig. Der Regierungsrat schickt deshalb eine Sammelvorlage in die Anhörung.
Anpassung bestehender Gesetze
Da bereits vereinzelt Regelungen für eine Amtsenthebung von Gemeinde- und Gerichts¬behörden bestehen und ein tatsächlicher Fall selten vorkommen wird, soll kein eigenes Gesetz geschaffen werden. Dafür sollen Normen in bestehenden Gesetzen angepasst und ergänzt werden.
Mit der vorliegenden Sammelvorlage werden verschiedene Bereiche geregelt. So soll eine Amtseinstellung – temporäres Ruhen der Rechte und Pflichten im Amt – oder gar eine Amtsenthebung – endgültige Entbindung vom Amt – nur für Behörden gelten, die direkt vom Volk oder einer anderen repräsentativen Wahlbehörde gewählt wurden. Das betrifft Personen, die der Exekutive oder Legislative angehören und gilt auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Gründe für eine Amtseinstellung oder Amtsenthebung
Die Amtseinstellung ist nur bei einem laufenden Strafverfahren vorgesehen, wenn gegen die Person aufgrund eines schweren Vergehens oder Verbrechens ermittelt wird.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Behördenmitglied aus dem Amt enthoben werden kann. Dazu gehören strafrechtliche Delikte, die mit der Amtsausübung nicht vereinbar sind, gesundheitliche Gründe, die das Ausüben eines Amts verunmöglichen, oder gravierende Verletzung von Amtspflichten. Eine Amtsenthebung soll nicht zum Mittel werden, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen vor dem Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode aus dem Amt zu drängen. Das vorrangige Mittel zur Korrektur eines möglichen Fehlverhaltens nach Ablauf einer ordentlichen Amtsperiode soll die Nichtwiederwahl sein.
Die Vorlage regelt auch, wer auf welcher politischen Ebene für die Verfahrensleitung zuständig sein soll sowie den Rechtsschutz für betroffene Personen.
Die Anhörung zur Sammelvorlage startet am 12. Januar 2024 und dauert bis zum 13. Mai 2024.
Anhörungsunterlagen zu den Gesetzesanpassungen zu Amtsenthebungen
Quelle: Kanton Aargau
14.1.2024