Zahl der neuen Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten nach wie vor hoch
Die Zahl der neuen Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten bleibt mit 25'350 Fällen im ersten Halbjahr 2024 auf einem hohen Niveau. Die Neueingänge liegen weiterhin rund 65 Prozent über dem langjährigen Mittelwert. Bei den erledigten Verfahren machten die Mietzinserhöhungen mit mehr als einem Drittel den mit Abstand grössten Anteil aus. In mehr als 86 Prozent dieser Fälle konnten sich die Parteien vor der Schlichtungsbehörde einigen.
Zwischen Januar und Juni 2024 wurden 25'350 neue miet- oder pachtrechtliche Verfahren vor den Schlichtungsbehörden eingeleitet. Im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2023 war nur ein geringfügiger Rückgang von 0,76 Prozent oder 194 Fälle zu verzeichnen. Die Neueingänge in den vergangenen zwei Semestern liegen rund 65 Prozent über dem seit 2000 errechneten Mittelwert.
Die paritätischen Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 26'092 Verfahren und damit gut 18 Prozent mehr als im vorangegangenen Semester. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 mit 13'395 Erledigungen wurden in der Berichtsperiode vor dem Hintergrund der angestiegenen Geschäftslast fast doppelt so viele Verfahren erledigt (+ 94,79 %). Ende Juni 2024 verblieben 12'834 Pendenzen. Dies sind 751 weniger als Ende 2023, aber immer noch der zweithöchste Pendenzenstand seit 1994.
Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 38'926 Verfahren zu behandeln. In einzelnen Kantonen gab es signifikant weniger Neueingänge, während in anderen Kantonen wesentlich mehr neue Verfahren eingeleitet wurden (z. B. JU mit +136,17 % oder VD mit +48%). In 15'486 oder 59,4 Prozent der erledigten Verfahren wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt.
Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 2804 (10,7 %) der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 6480 bzw. 24,8 Prozent der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In der Berichtsperiode gab es keine Mediationen. Zuletzt war dies im zweiten Semester 2019 der Fall.
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode 81 Entscheide gefällt (0,3 % der erledigten Verfahren). 858 Urteilsvorschläge wurden von den Parteien angenommen (3,3 % der erledigten Verfahren). 383 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (1,5 % der erledigten Verfahren).
Hauptgründe für Schlichtungsverfahren
Den höchsten Anteil an den erledigten Verfahren wiesen die Anfechtungen infolge Mietzinserhöhungen mit 36,49 Prozent bzw. 9520 Erledigungen auf. Bereits im vorangegangenen Semester machten die Mietzinserhöhungen den höchsten Anteil an erledigten Verfahren aus (36,3 % bzw. 8026 Verfahren). Auch in der aktuellen Berichtsperiode dürfte der Wert auf den Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes per 2. Juni 2023 und 2. Dezember 2023 zurückzuführen sein. Es gab Kantone mit einem starken Anstieg der Erledigungen infolge Mietzinserhöhung (z. B. BL; BS; JU; NE; TI; VD). Bei 8207 (86,2 %) der schweizweit erledigten Verfahren betreffend Mietzinserhöhungen konnte eine Einigung erzielt werden.
Die ordentliche Vertragskündigung bildete schweizweit mit 8,61 Prozent (2247 Verfahren) den zweithäufigsten Grund und die Forderung auf Zahlung bildete schweizweit mit 7,33 Prozent (1912 Verfahren) den dritthäufigsten Grund für die Erledigung von Schlichtungsverfahren.
Rolle der Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten führt eine Schlichtungsbehörde vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren einen Schlichtungsversuch durch. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Grafiken Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024
Tabellen Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen BWO
4.12.2024