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Aargauer Grossratskommission genehmigt Jahresbericht mit Jahresrechnung 2024: Der Überschuss von 143,8 Millionen Franken soll der Ausgleichsreserve zugewiesen werden

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Aargauer Parlament

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Bild ZVG Kanton Aargau

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) des Aargauer Grossen Rats stimmt der vom Regierungsrat beantragten Verteilung des Rechnungsüberschusses 2024 von 143,8 Millionen Franken zu. Die KAPF empfiehlt zudem, den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2024 des Kantons in allen 42 Aufgabenbereichen zu genehmigen. Mit Ausnahme des vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) beantragten Kredits zur Standortförderung unterstützten die Kommissionsmitglieder gleichzeitig die im Rahmen einer Sammelvorlage beantragten neuen Verpflichtungs- und Zusatz- sowie Nachtragskredite.

Auf über eine Milliarde Schweizer Franken erhöht sich der Bestand der Ausgleichsreserve mit der Einlage des Überschusses von 143,8 Millionen Franken. Breit gefächerte Budgetunterschreitungen in der Jahresrechnung 2024 ermöglichen diesen Schritt, den die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützt. Das totale Ausmass der Budgetunterschreitungen liegt dieses Jahr jedoch tiefer als im Jahresergebnis 2023. Wesentliche Unterschreitungen ergaben sich beispielsweise beim Verkehrsangebot (15,9 Millionen Franken) und in der Betreuung von Asylsuchenden (12,7 Millionen Franken) – hierbei fielen besonders die Mehrerträge des Bundes ins Gewicht. Gleichzeitig nahm der Kanton mehr Steuern als erwartet ein, insbesondere von einzelnen Unternehmen (112,2 Millionen Franken beziehungsweise +34,5 Prozent). Dieser ausserordentliche Mehrertrag hat den Überschuss deutlich erhöht. Laut Botschaft geht der Regierungsrat nicht davon aus, dass sich dieser Effekt wiederholen wird.

Die Budgetgenauigkeit hat sich aufgrund der geringeren Unterschreitungen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. In diesem Punkt kommt der Kanton einer Forderung nach, welche die KAPF in der letzten Jahresberichtsberatung aufgestellt hatte.

Postulat zur Stärkung des Friedensrichterwesens soll nicht abgeschrieben werden

In den Kommissionsberatungen gab es Abweichungen zu den Anträgen des Regierungsrats bezüglich Aufrechterhaltungen und Abschreibungen von Motionen und Postulaten. Das Postulat zur Stärkung des Friedensrichterwesens soll gemäss Antrag der Kommission für Justiz (JUS) nicht abgeschrieben werden. Die KAPF unterstützt diesen Antrag. Der Regierungsrat will das Postulat abschreiben, da unter anderem die Aargauer Justizleitung keinen Handlungsbedarf sieht. Des Weiteren soll gemäss KAPF die Motion zur Vermeidung von verzögerndem Rechtsschutz nach Volks- und Parlamentsentscheiden zu konkret festgelegten Bauprojekten abgeschrieben werden. Das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) möchte die Motion aufrechterhalten.

Sammelvorlage mit Ausnahme genehmigt

Die KAPF-Mitglieder unterstützen die vom Regierungsrat beantragten neuen Verpflichtungs- und Zusatz- sowie Nachtragskredite mit Ausnahme des Verpflichtungskredits für Standort- und Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Zusammen mit der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) beantragt die KAPF die Rückweisung des Kredits. Die beiden Kommissionen fordern vom DVI, die verschiedenen Standortförderungsprojekte in einer Gesamtauslegeordnung einzubringen. So sollen in der von den Kommissionen gewünschten Übersicht unter anderem auch die Bestrebungen zur Akquise ertragsstarker Unternehmen (Beitritt zur Greater Zurich Area) integriert werden.

Die Beratung des Jahresberichts 2024 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2025, I. Teil, findet voraussichtlich am 17. Juni 2025 im Grossen Rat statt.

Quelle: Kanton Aargau

27.5.2025

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