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Aargauer Regierungsrat beschliesst Inkraftsetzung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung und passt zugehörige Verordnung an: Verstetigung der Integrationsvorlehre

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Lehrlinge

Lehrlinge

Symbolbild by Pixabay

Die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung zieht Anpassungen der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung durch den Regierungsrat nach sich. Diese betreffen insbesondere die Integrationsvorlehre und vorgelagerte Massnahmen, die Angebote für Lernende mit besonderen Begabungen und die Aufhebung der Vorgaben zur Klassengrösse im Bereich Eidgenössisches Berufsattest.

Im November 2024 beschloss der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW). Dadurch wurden Anpassungen der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) nötig. Gleichzeitig wurde die ganze Verordnung auf Anpassungsbedarf überprüft und es werden vor allem im Bereich Qualifikationsverfahren diverse Bestimmungen an die Vollzugspraxis angepasst sowie Präzisierungen vorgenommen.

Integrationsvorlehre (INVOL) und vorgelagerte Massnahmen

INVOL ist ein einjähriges, praxisorientiertes Brückenangebot, das spät zugewanderte Personen zwischen 21 und zirka 40 Jahren auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorbereitet. Das Ziel ist der Abschluss eines Lehrvertrags (eidgenössisches Berufsattest EBA oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Der Kanton Aargau beteiligt sich seit Beginn des Pilotprogramms des Bunds im Jahr 2018 an der INVOL. In Anbetracht der positiven Erfahrungen während der mehrjährigen Pilotphase wurden nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um das Angebot zu verstetigen. Daneben werden ebenfalls mit Unterstützung des Bunds im Rahmen eines weiteren, vorerst auf vier Jahre befristeten Pilotprojekts sogenannte vorgelagerte Massnahmen zur INVOL eingeführt. Die vorgelagerten Massnahmen richten sich explizit an spätimmigrierte Personen ausserhalb des Asylbereichs und sollen diese bei entsprechendem Bedarf und Interesse beim Einstieg in eine berufliche Grundbildung unterstützen. Das Angebot beinhaltet je nach Alter der Teilnehmenden eine Einstufung der Deutschkenntnisse, Informationen zum Schweizer Bildungssystem sowie eine Einschätzung und Beratung zu den persönlichen beruflichen Einstiegsmöglichkeiten. Bei festgestelltem Bedarf können geeignete vorbereitende Massnahmen zum Schliessen von Bildungslücken finanziert werden.

Begabtenförderung Berufsbildung

Auslöser dieser Massnahme war ein breit abgestützter politischer Vorstoss, der forderte, begabte und leistungswillige Jugendliche in der Berufsbildung in ähnlichem Mass zu unterstützen, wie dies an den Mittelschulen der Fall ist. Ab Schuljahr 2025/26 übernimmt der Kanton Aargau für Berufslernende und Lernende an der Kantonalen Schule für Berufsbildung, die bereits während der Volksschule Begabtenförderung im Instrumentalunterricht erhalten haben, die Elterntarife für eine Lektion Instrumentalunterricht pro Woche an der Musikschule ihrer Wohnortsgemeinde. Ab 1. August 2025 können die Musikschulen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Gesuche um Fördergelder stellen.

Aufhebung der Vorgaben zur Klassengrösse im Bereich EBA

Im Rahmen der Anhörung zur Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung wurde von verschiedenen Seiten gefordert, den Berufsfachschulen die Möglichkeit zu geben, kleinere Klassen im Bereich des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) zu bilden. Dieses Anliegen hat der Regierungsrat aufgenommen und gibt den Berufsfachschulen nun nur noch eine Mindestklassengrösse von sechs Lernenden vor.

Quelle: Kanton Aargau

28.5.2025

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