Aargauer Regierungsrat passt Verordnung zum Gesundheitsgesetz an
Per 1. Oktober 2024 sind auf Bundesebene das geänderte Tabakproduktegesetz (TabPG) respektive die angepasste Tabakprodukteverordnung in Kraft getreten. Die Umsetzung des TabPG fällt in die Zuständigkeit der Kantone, soweit das TabPG nicht ausdrücklich den Bund für zuständig erklärt.
In einem ersten Schritt regelt der Regierungsrat die Zuständigkeiten betreffend den Vollzug in der Änderung der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV). Der Vollzug des TabPG durch das Lebensmittelinspektorat umfasst unter anderem die Durchführung von Betriebs- und Produktekontrollen sowie die Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes mittels Testkäufen.
In einem zweiten Schritt sollen die auf Gesetzesstufe erforderlichen Anpassungen im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 angegangen werden.
Mit der Änderung der GesV nimmt der Regierungsrat gleichzeitig Änderungen im Bereich der Ausbildungsverpflichtung vor. Um die Ausbildung in den Pflegeberufen zu stärken und Leistungen zur Nachwuchssicherung der Leistungserbringer anzuerkennen, passt er Parameter zur Berechnung der Ausbildungsverpflichtung an die Gegebenheiten in der Praxis an. Zudem nutzt der Regierungsrat die Anpassung der GesV, um notwendige redaktionelle Anpassungen – insbesondere in den Anhängen 1 und 2 – vorzunehmen.
Quelle: Kanton Aargau
12. 4.2025