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Aargauer Veterinärdienst schreitet bei nicht gemeldeter Tierhaltung im Bezirk Kulm ein

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Vorgefundene Hühnerhaltung

Vorgefundene Hühnerhaltung

Bild © Amt für Verbraucherschutz, Kanton Aargau

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung hat die Regionalpolizei aargauSüd einen Schopf im Bezirk Kulm kontrolliert und aufgrund der Zustände den Veterinärdienst aufgeboten. Polizei und Veterinärdienst fanden insgesamt 75 Hühner, 4 Ziervögel, 7 Katzen und einen Hund. Diverse Hühner und andere Vögel waren bereits tot.

Die hygienischen Bedingungen in der Tierhaltung waren äusserst schlecht. Der Tierhalter hat den Grossteil der Hühner ohne Licht und Zugang zu Wasser gehalten. In den Ställen lagen unzählige Kadaver. Im Haus waren die Böden und Katzenkistchen ebenfalls stark verschmutzt. Das Futter aller Tiere war grösstenteils verschimmelt.

Der Veterinärdienst zog den Tierrettungsdienst sowie eine externe Tierärztin bei. Die Tiere wurden – mit Ausnahme von zwei freilaufenden Katzen – beschlagnahmt und an geeigneten Orten untergebracht. Aus Tierschutzgründen mussten 59 Hühner eingeschläfert werden.

Der Veterinärdienst wird gegen den Tierhalter umgehend ein Tierhalteverbot verfügen und Strafanzeige erstatten. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden durch die Kantonspolizei übernommen. Der Tierhalter war den Behörden bisher nicht bekannt. Die private Hühnerhaltung war nicht ordnungsgemäss registriert.

Quelle: Kanton Aargau

24.6.2026


Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet und bei Beenden der Haltung wieder abgemeldet werden. Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

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