Administrativhaft abgewiesener Asylsuchenden: Bundesrat hält an kantonaler Zuständigkeit fest
Die Kantone sollen grundsätzlich weiterhin zuständig sein, um ausländerrechtliche Administrativhaft gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden in den Bundesasylzentren (BAZ) anzuordnen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 entschieden. Er unterstützt jedoch das Anliegen der Kantone, wonach bei Risikopersonen, die eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, künftig das Staatssekretariat für Migration (SEM) diese Kompetenz haben soll. Der Bundesrat will dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Ausländer- und Integrationsgesetz schaffen.
Grundlage dieses Entscheids ist der Bericht zur «Wiederermöglichung der unbürokratischen Anordnung der Administrativhaft durch die Bundesasylzentren» – in Erfüllung des Postulats 23.3837 von Ständerat Damian Müller. Ziel des Postulats war es, auf Missbrauch des Asylsystems durch abgewiesene Asylsuchende rascher reagieren zu können, indem das SEM ebenfalls Administrativhaft anordnen kann. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass kein Bedarf an einem solchen Systemwechsel besteht. Die bisherige Praxis hat sich bewährt und wird auch von den Kantonen weiterhin als zweckmässig und zielführend erachtet. Zudem wären die zu erfüllenden Haftgründe auch bei einer Kompetenzverschiebung die gleichen – Inhaftierungen würden dadurch also nicht vereinfacht.
Ausnahme für Risikopersonen
Für Personen, die ein erhöhtes Risiko und eine primäre Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen (Risikopersonen) und die sich in den BAZ befinden, erachtet der Bundesrat eine Ausnahme hingegen als sinnvoll. In diesen Fällen soll das SEM alternativ zu den Kantonen Haft anordnen können, was einem Anliegen der Kantone entspricht. Dies würde ein schnelleres Vorgehen gegenüber diesen Risikopersonen ermöglichen und könnte den Handlungsspielraum der Behörden ausweiten.
Der Bundesrat will deshalb im Ausländer- und Integrationsgesetz eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine solche Gesetzesänderung zu erarbeiten. Zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Bekämpfung von Terrorismus stehen allerdings weiterhin die Massnahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus im Vordergrund.
Quelle: Der Schweizerische Bundesrat
12.10.2025