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Administrativuntersuchung zu AHV-Finanzperspektiven: Schlussbericht publiziert

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Rentnerinnen und Rentner

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Symbolbild by Alexander Kliem from Pixabay

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 21. Februar 2025 den Schlussbericht der Administrativuntersuchung zur Korrektur der AHV-Finanzperspektiven publiziert. Er enthält Vorschläge zur Verbesserung der Prozesse, Dokumentation und Qualitätskontrolle sowie der Ressourcen im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Das BSV hat seit Sommer 2024 eine Reihe von Massnahmen ergriffen und viele der Vorschläge bereits umgesetzt. Das EDI und das BSV werden auf Grundlage des Berichts weitere Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Berechnungsmodelle den hohen Anforderungen von Politik und Öffentlichkeit genügen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat im August 2024 bekannt gegeben, dass die Ausgaben der AHV-Finanzperspektiven aufgrund «fehlerhafter Formeln» langfristig unplausibel. Um die Ursachen der festgestellten Abweichungen zu klären, hat die Vorsteherin des EDI, Elisabeth Baume-Schneider, eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Bratschi legte am 28. November 2024 die erste Fassung des Berichts vor, über dessen Inhalt das EDI den Bundesrat informierte. Nach Anhörung der im Bericht erwähnten Personen und Beseitigung einzelner sachlicher Ungenauigkeiten hat das EDI am 21. Februar 2025 den Schlussbericht der Administrativuntersuchung publiziert. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes handelt es sich um eine anonymisierte Fassung.

Wie bereits am 6. Dezember 2024 mitgeteilt, hat die Administrativuntersuchung keinen Rechenfehler im Programm der AHV-Finanzperspektiven und keine Sorgfaltspflichtverletzungen durch Mitarbeiter des BSV festgestellt. Das Berechnungsprogramm habe aber zwei Formeln enthalten, die mathematisch zu wenig abgestützt und dokumentiert waren und langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben führten. Die Untersuchung führt die Probleme auf verschiedene Faktoren zurück: unter anderem auf eine «mangelhafte Dokumentation des Berechnungsprogramms», «institutionell zu wenig verankerte Prozessabläufe», eine erschwerte Qualitätskontrolle und Sicherung des Know-Hows sowie Ressourcenmangel. Weiter stellt der Bericht fest, dass die Aufarbeitung dieser Probleme im BSV durch interne Konflikte überlagert worden sei.

Der Schlussbericht formuliert verschiedene Empfehlungen zur Grundlagenarbeit bei der Erstellung der AHV-Finanzperspektiven. Unter anderem sollen die Prozesse, die Dokumentation, die Qualitätskontrolle und die personellen Ressourcen gestärkt werden.

BSV hat seit August 2024 Massnahmen ergriffen

Das BSV hat seit der Korrektur der Finanzperspektiven im August 2024 eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um die Transparenz und Qualität der Berechnungsmodelle zu erhöhen sowie die internen Prozesse und Kontrollen zu verbessern. Diese greifen zahlreiche der im Bericht erwähnten Empfehlungen auf. So hat das Amt die AHV-Finanzperspektiven im vergangenen Sommer auf der Basis von neuen und extern validierten Berechnungsmodellen korrigiert. Das neue AHV-Basismodell wurde zusammen mit dem Programmierungscode und einer Dokumentation im Internet veröffentlicht. Das Modell für die IV-Projektionen wurde im Herbst 2024 ebenfalls extern kontrolliert und die Ergebnisse wurden publiziert. Für 2025 sind weitere externe Kontrollen geplant, etwa für die Modellierung der Ausgaben der Erwerbsersatzordnung.

Das BSV hat zudem die internen Prozesse und den internen Wissenstransfer gestärkt, die Abhängigkeit von einem einzigen Modell reduziert sowie die Kontrollen breiter abgestützt. Zusätzlich wird per 1. März 2025 eine neue Stelle geschaffen, die die notwendige Datenbasis für politische Geschäfte koordiniert sowie die Prozesse und Plausibilisierung sicherstellt. Die Zahl der politischen Geschäfte und der Umfang der Berechnungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Weiter wird das BSV künftig alle Finanzperspektiven in Form von Szenarien veröffentlichen, um die Unsicherheit zu verdeutlichen, mit der Prognosen stets verbunden sind.

EDI hebt bereits ergriffene Massnahmen hervor und erarbeitet weitere

Das EDI hebt hervor, dass das BSV in Rücksprache mit dem Departement zahlreiche Massnahmen in Zusammenhang mit den in der Administrativuntersuchung festgestellten Problemen ergriffen hat. Das EDI nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Administrativuntersuchung einen Zusammenhang zwischen den beanstandeten Prozessen und einem Mangel an personellen Ressourcen herstellt. Diese Frage wird angesichts laufender Sparbemühungen genau geprüft werden müssen.

Weiter enthält der Bericht Schilderungen der internen Funktionsweise des BSV, welche auf Probleme bei der Personalführung und im Management schliessen lassen. Aktuell nimmt das Departement in Absprache mit der Direktion des BSV eine eingehende Analyse der notwendigen Schritte vor. Es wird in den kommenden Monaten auf Grundlage des Berichts weitere Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Berechnungsmodelle den hohen Anforderungen von Politik und Öffentlichkeit genügen.

Bericht

Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern EDI

24.2.2025

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