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Armee zieht Halbzeitbilanz bei der Umsetzung der Massnahmen gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Schweizer Armee

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Null Toleranz in der Schweizer Armee

Null Toleranz in der Schweizer Armee

Bild ZVG VBS

Nach den Ergebnissen der 2024 vorgestellten Studie zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in der Schweizer Armee hat die Armeeführung 16 zusätzliche Massnahmen beschlossen. Ein nun vorliegender Zwischenbericht zeigt: Alle 16 Massnahmen sind bearbeitet, 8 davon implementiert, 7 in Umsetzung. Eine Massnahme verzögert sich.

Die Armeeführung bekennt sich dezidiert zu einer Nulltoleranz-Strategie gegenüber Diskriminierung und sexualisierter Gewalt. Das Ziel ist ein Umfeld, in dem sich Armeeangehörige sicher und respektiert fühlen. Es ist die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und verlässliche Auftragserfüllung – und damit ein Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit der Armee. Die im Oktober 2024 präsentierte Studie zeigte weiteren Handlungsbedarf auf, worauf die Armeeführung das bestehende Massnahmenpaket der Diversity Strategie um 16 zusätzliche Massnahmen in sechs Handlungsfeldern ergänzte. Der Umsetzungszeitraum beträgt drei Jahre, also 2025 bis Ende 2027. Der für 2026 angekündigte Zwischenbericht liegt nun vor.

Acht Massnahmen implementiert, sieben in Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2025 haben rund 19'500 Rekrutinnen und Rekruten die obligatorische Online-Sensibilisierungslektion absolviert. Der gemeinsam erarbeitete Verhaltenskodex ist seit der Rekrutenschule 2/25 flächendeckend auf Stufe Zug und Kompanie eingeführt. Ein anonymes Meldetool steht zur Verfügung und im Mai 2025 wurde eine Arbeitsgruppe Opferschutz eingesetzt. Sieben weitere Massnahmen befinden sich in Umsetzung, darunter ein umfassendes Handbuch zum Vorgehen bei Diskriminierung und sexualisierter Gewalt.

Eine Massnahme verzögert sich

Das Handbuch – ursprünglich nur für die Miliz vorgesehen – wird auf alle Personalkategorien der Armee ausgeweitet, da sich Diskriminierung und sexualisierte Gewalt nicht auf einzelne Personalkategorien beschränken. Diese Erweiterung generiert beträchtlichen Mehraufwand, weswegen sich der Umsetzungstermin verschiebt. Das Merkblatt zu den Rechten Betroffener wird anschliessend auf Basis des Handbuchs erstellt.

Befragung wird wiederholt

Der Zwischenbericht bildet den Umsetzungsstand ab, misst aber noch keine Wirkung. Wie 2024 angekündigt, wird die Armee voraussichtlich 2028 erneut eine Befragung zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt durchführen. Die Ergebnisse werden mit denjenigen von 2024 verglichen, um Erkenntnisse über die Wirkung der Massnahmen abzuleiten.

Quelle: Gruppe Verteidigung VTG

21.8.2026


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