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Arzneimittel: Expertengruppe unterbreitet dem Bundesrat Bericht zur Stärkung der Versorgung

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Medikamente

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Symbolbild Pixabay

Engpässe bei Arzneimitteln nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Der Bundesrat hat daher bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Ergänzend haben das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einer Expertengruppe den Auftrag gegeben, weitere kurzfristig umsetzbare Massnahmen zu prüfen.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 über den Bericht informiert. Die Fachleute des Bundes prüfen nun, wie die Vorschläge der Expertengruppe umgesetzt werden können und wo es weitere Klärungen braucht. Das betrifft insbesondere rechtliche und finanzielle Aspekte. Der Bundesrat wird im Frühling über das weitere Vorgehen entscheiden.

Bei der Versorgung mit Arzneimitteln gibt es immer wieder Engpässe. Die Ursachen sind zum einen global. So führen die Verlagerung der Produktion nach Asien, die Konzentration auf wenige Anbieter, komplexe Abläufe und internationale Krisen zu Störungen in den Lieferketten. Zum anderen spielen spezifische Besonderheiten eine Rolle, wie gesetzliche Vorgaben oder die eingeschränkten Verdienstmöglichkeiten im vergleichsweise kleinen Schweizer Markt. Betroffen von Engpässen sind vor allem günstige Medikamente der Grundversorgung wie Schmerzmittel, Impfstoffe, Insulin oder Antibiotika.

Empfehlungen der Expertengruppe

Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzte Expertengruppe hatte den Auftrag, ergänzend zu den vom Bundesrat bereits eingeleiteten Verbesserungen zusätzliche Vorschläge einzubringen, insbesondere bezüglich kurzfristig umsetzbarer Massnahmen. Ihr zentraler Fokus lag auf der Frage, wie der Schweizer Markt genug attraktiv gehalten werden kann, damit er weiter mit günstigen Arzneimitteln beliefert wird, die von Engpässen am häufigsten betroffen sind (v.a. Generika und Medikamente mit abgelaufenem Patentschutz).

Die von Bernhard Pulver, dem früheren Regierungsrat des Kantons Bern und Präsidenten der Insel-Gruppe, präsidierte Expertengruppe hat ihre Arbeiten mit einem Bericht abgeschlossen. Ihre Vorschläge umfassen Massnahmen zur Vermeidung von Engpässen, zur Vorbereitung auf einen akuten Fall sowie reaktive Schritte. Konkret empfiehlt die Expertengruppe zum Beispiel eine Vereinfachung der administrativen Vorgaben bei der Zulassung von Medikamenten. Ein anderer Vorschlag betrifft die Möglichkeit, ausländische Verpackungen zuzulassen, um Hürden abzubauen, die zu Lieferengpässen oder Marktrückzügen führen können. Weiter schlägt die Expertengruppe ein Monitoring der Arzneimittel nach therapeutischer Relevanz vor, die Sicherung von bestehenden, wichtigen Produktionskapazitäten durch Anreizsysteme sowie eine stärkere internationale Vernetzung. Die Arzneimittelversorgung soll ausserdem in die Sicherheitspolitik des Bundes eingebunden werden.

Wichtige Verbesserungen bereits eingeleitet

Der Bericht der Expertengruppe ergänzt die vom Bundesrat bereits getroffenen Massnahmen zur Stärkung der Versorgung. Dazu gehören kurzfristige, rasch wirksame Anpassungen wie die Vergütung von Arzneimitteln, die von Apotheken selbst hergestellt werden. Im August 2024 hat der Bundesrat zudem entschieden, mit einem Massnahmenpaket die Versorgung langfristig zu stärken. Indem z.B. Pflichtlager erweitert oder bei Engpässen der Import von Medikamenten erleichtert werden soll, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Zudem soll bei einer schweren Mangellage die Eigenherstellung durch die Armeeapotheke ermöglicht werden. Dazu kommen Anreize, um die Herstellung wichtiger Medikamente zu fördern.

Mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» setzt der Bundesrat zudem bei den am häufigsten genutzten Medikamenten der Grundversorgung an. Und mit der im August 2025 verabschiedeten Revision des Epidemiengesetzes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bund subsidiär wichtige medizinische Güter beschaffen kann, wenn Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind. Eine weitere Verbesserung betrifft die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika.

Die im März 2025 beschlossene Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes ermöglicht es, Medikamente bei Engpässen von der dreijährlichen Preisüberprüfung auszunehmen und in begründeten Fällen auch Preiserhöhungen zu gewähren. So kann vermieden werden, dass die Hersteller Medikamente aus Rentabilitätsgründen vom Markt nehmen. Bei der Vergütung bzw. Zulassung eines Medikaments kann ausserdem der Versorgungssicherheit stärker Rechnung getragen werden. Die Schweiz setzt sich auch international dafür ein, die Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherer und widerstandsfähiger zu machen.

Vertiefte Prüfung bis im Frühling

Als nächstes prüfen die Fachleute der zuständigen Departemente, wie die Vorschläge der Expertengruppe umgesetzt werden können, inwiefern sie sich in die laufenden oder schon geplanten Projekte einbetten lassen und welche Vorschläge einer weiteren Konkretisierung bedürfen. Dazu gehört auch die Klärung rechtlicher und finanzieller Aspekte. Gestützt auf diese Vertiefung wird ersichtlich, welche Massnahmen umsetzbar sind, sodass der Bundesrat im Frühling 2026 über das weitere Vorgehen entscheiden kann.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

22.10.2025


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