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Auftragsvergabe für fedpol-Projekt «AFIS2026»: Thales DIS Schweiz AG erhält Zuschlag

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Bild ZVG fedpol

Nach einer mehrmonatigen Evaluationsphase vergibt fedpol den Auftrag für das Projekt AFIS2026 an die Thales DIS Schweiz AG. Im Rahmen dieses Projekts wird das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) modernisiert und mit einem neuen Modul zum Gesichtsbildabgleich erweitert. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer 20-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig.

Nach einer eingehenden Analyse der Angebote anhand technischer, finanzieller und betrieblicher Kriterien hat fedpol der Thales DIS Schweiz AG den Zuschlag für die Projektumsetzung erteilt. Der Vergabeentscheid wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf der Beschaffungsplattform SIMAP veröffentlicht. Die Thales DIS Schweiz AG zeichnet sich durch ihre Expertise auf dem Gebiet der biometrischen Identifikation und ihre weltweite Marktpräsenz aus. In der Schweiz und im Ausland nutzen mehrere Strafverfolgungsbehörden bereits Lösungen des Unternehmens. Der Vertrag wird mit einer anfänglichen Laufzeit von neun Jahren abgeschlossen und kann bis auf 15 Jahre verlängert werden.

Biometrische Identifikation mit noch mehr Schlagkraft

Die Identifikation spielt in der Kriminalitätsbekämpfung eine entscheidende Rolle. Heute bearbeitet fedpol im AFIS über 390'000 Identifikationsanfragen verschiedener nationaler und internationaler Polizei-, Sicherheits-, Zoll- und Migrationsbehörden pro Jahr. Nun wird das System für die Identifikation von Finger- und Handflächenabdrücken mit dem Projekt AFIS2026 modernisiert und gleichzeitig erweitert. Ein neues Modul für den Gesichtsbildabgleich wird die Möglichkeiten der Behörden des Bundes und der Kantone verstärken. Der Gesichtsbildabgleich wird die bestehenden biometrischen Verfahren ergänzen und auch die Aufklärung von Verbrechen wie Pädokriminalität oder Geldautomatensprengungen erleichtern, bei denen Bilder oft die einzige Spur sind.

Anwendungsbereich und rechtlicher Rahmen

Im Rahmen des Projekts AFIS2026 werden Gesichtsbilder ausschliesslich mit den im AFIS gespeicherten Bildern aus Personenanfragen abgeglichen. Fotos aus sozialen Netzwerken oder von Ausweisen dürfen nicht verwendet werden. Der Gesichtsbildabgleich erfolgt immer im Einzelfall und nach einer Tat. Eine automatische Überwachung von Personen in Echtzeit (Live Scan) - etwa durch Kameras im öffentlichen Raum - ist ausgeschlossen. Thales wird keinen Zugang zu operativen Daten haben, die im System bearbeitet werden. Die AFIS-Daten werden, wie es heute schon der Fall ist, in der Schweiz gehostet und von fedpol verwaltet.

Die rechtlichen Grundlagen, die für den Gesichtsbildabgleich zur Identifikation von Personen und Tatortspuren benötigt werden, sind bereits seit 2013 vorhanden. In Bezug auf den Datenschutz und die Löschung der Daten gelten dieselben Bestimmungen wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Mit der Zuschlagserteilung hat das Projekt AFIS2026 eine entscheidende Etappe abgeschlossen. Seit der Eröffnung des Ausschreibungsverfahrens im Juli 2024 wurden mehrere Selektionsrunden durchgeführt. Der heute publizierte Zuschlag wird erst nach Ablauf einer 20-tägigen Beschwerdefrist offiziell rechtskräftig. Sofern keine Einsprache erfolgt, kann das Projektteam die praktische Umsetzung zusammen mit der Thales DIS Schweiz AG unverzüglich angehen. Der GoLive ist nach wie vor für das erste Quartal 2027 geplant und wird schrittweise erfolgen, damit ein fliessender Übergang und eine optimale Integration gewährleistet werden können.

simap

Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol

10.3.2025

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