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Bahnhof Lenzburg: Projektkredit für qualitätssicherndes Verfahren der Teilgebiete B und D

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Bahnhof Lenzburg

Bahnhof Lenzburg

Grafik ZVG Stadt Lenzburg

Wie der südliche Teil des Bahnhofs aussehen wird, soll aufbauend auf der Testplanung und dem Richtprojekt mittels Wettbewerbsverfahren eruiert werden: Entstehen soll ein städtebaulich und architektonisch überzeugendes Projekt für eine gemischt genutzte Überbauung mit funktionalen und effizienten Grundrissen aller Geschosse, inkl. Untergeschossen und Parkierung. Dafür beantragt der Stadtrat einen Bruttokredit in der Höhe von CHF 710'000.-

Das Bahnhofumfeld soll künftig neu strukturiert und aufgewertet werden: Das Projekt zur Qualitätssicherung der Teilgebiete B (Bahnhofplatz mit Bushof und Aufnahmegebäude) und D (Perimeter Ost / Grüne Pause) soll ein optimales Angebot für die angestrebten Nutzungen und Zielgruppen zur Verfügung stellen und dazu beitragen, den Stadtteil zu stärken und zu einem urbanen Raum weiterzuentwickeln. Zudem sollen landschaftsarchitektonisch überzeugende, attraktive und identitätsstiftende Aussenräume mit hoher Aufenthalts- und Gestaltungsqualität, einem hohen ökologischen Wert sowie hoher Funktionalität kreiert werden. Ebenso soll das Projekt hinsichtlich der gestellten Anforderungen an die Nachhaltigkeit und an ein ressourcenschonendes Bauen sowie unter dem Aspekt einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung überzeugen.

Geplantes Vorgehen

Das Bahnhofsareal befindet sich in einem Gestaltungplanperimeter. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet spezifische gestalterische Vorgaben und Regelungen für die Bau- und Nutzungsgestaltung gelten. Gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist auf diesem Perimeter ein qualitätssicherndes Verfahren zu wählen. Ebenso muss ein offenes Verfahren gewählt werden, da das Auftragsvolumen den Betrag von CHF 250'000.- übersteigt.

In der Präqualifikation werden acht bis zwölf Teams ausgewählt. Im Anschluss soll ein anonymer Projektwettbewerb durchgeführt werden. Dieser Prozess ist gemäss heutigem Planungsstand in den Jahren 2027/2028 vorgesehen.

Projektkreditantrag

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf CHF 710'000.- (Bruttokredit). Die Partner SBB Immobilien AG und der Kanton beteiligen sich zu je 50 % resp. 25 %. Somit fallen für die Einwohnergemeinde Lenzburg Kosten in der Höhe von CHF 200'000.-. Über diesen Kredit entscheidet der Einwohnerrat an seiner Sitzung am 24. April 2025.

Beschluss Spezialplan Hochwasserschutz

Ebenfalls wird dem Einwohnerrat der «Spezialplan Hochwasserschutz» zur Genehmigung vorgelegt. Dabei handelt es sich um kantonale Bestimmungen, welche Eingang finden in die kommunale Bau- und Nutzungsordnung. Der Spezialplan ist ein planerisches Instrument, das spezifische Massnahmen und Strategien zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserrisiken festlegt. Er umfasst die Analyse von Gefahrenzonen, die Bewertung von bestehenden Schutzanlagen und die Planung von notwendigen baulichen und naturschutzrechtlichen Massnahmen. Ziel des Plans ist es, die Sicherheit der Bevölkerung und der Infrastruktur zu erhöhen und gleichzeitig ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Versehentlich war der «Spezialplan Hochwasserschutz» nicht Bestandteil der Einwohnerratsvorlage und des Einwohnerratsbeschlusses vom 26. Oktober 2024. Dies wurde vom Regierungsrat beanstandet und wird mit vorliegender Einwohnerratsvorlage nachgeholt. Der Zeitpunkt für die Rechtskraft der revidierten Bau- und Nutzungsordnung ist durch die spätere Beschlussfassung des Spezialplans Hochwasserschutz nicht betroffen.

Quelle: Stadt Lenzburg

9.4.2025

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