Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission lehnt den Bevölkerungsantrag für ein Eisenbahnkreuz Zentralschweiz ab und stimmt den zwei Gegenvorschlägen zu den Wohnrauminitiativen mit Änderungen zu
Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission des Grossen Stadtrates (BUK) hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2026 zwei Geschäfte aus den Bereichen Mobilität und Wohnen beraten. Einen Bevölkerungsantrag für ein Eisenbahnkreuz Zentralschweiz empfiehlt sie dem Grossen Stadtrat zur Ablehnung. Den beiden Gegenvorschlägen des Stadtrates zu den Volksinitiativen zur Wohnraumpolitik, die vom Grossen Stadtrat im Dezember 2025 an die Kommission zurückgewiesen worden waren, stimmt die Kommission mit Änderungen zu.
Bevölkerungsantrag 104: «Fortschrittliche Bahnzukunft für Luzern und Littau»
Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission des Grossen Stadtrates begrüsste an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2026 zunächst eine Vertretung der Antragstellenden beim Bevölkerungsantrag 104. Die Vertretung begründete insbesondere ihre Ablehnung gegenüber dem Durchgangsbahnhof Luzern und zeigte die Vorteile einer alternativen Eisenbahninfrastrukturentwicklung in der Agglomeration Luzern auf. Zeitlich erfolgte die Behandlung des Bevölkerungsantrags 104 knapp vor der Veröffentlichung der Botschaft 2026 zur Eisenbahninfrastruktur durch den Bundesrat.
Die Kommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat mit einer Gegenstimme, den Bevölkerungsantrag abzulehnen. Der Hauptgrund besteht darin, dass aus Sicht der Kommission mit dem Durchgangsbahnhof ein machbares und für Luzern vorteilhaftes Projekt vorliegt, mit dem unter anderem die S-Bahn Luzern ausgebaut werden kann.
Bericht und Antrag (B+A) 45/2025: «Initiative ‹Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen›. Gegenvorschlag mit Sonderkredit und Änderung Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken. Abschreibung Postulat 363»
Die erste der beiden behandelten Wohnrauminitiativen fordert ein Vorkaufsrecht für die Stadt. Damit würde die Stadt Luzern die Möglichkeit erhalten, grössere oder strategisch wichtige Liegenschaften in Wohn- und Mischzonen zu erwerben und für zahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dabei war es der Kommission wichtig sicherzustellen, dass der Verkauf stadteigener Grundstücke an gemeinnützige Wohnbauträger nur möglich ist, wenn diese dauerhaft dem gemeinnützigen Wohnungsbau dienen. Die Kommission diskutierte zudem die Ausgestaltung und die Modalitäten des Vorkaufsrechts durch die Stadt, so zum Beispiel ob das Vorkaufsrecht auch rückwirkend gültig sein soll. Die Kommission beschloss schlussendlich, dass das Vorkaufsrecht am Tag des Beschlusses im Grossen Stadtrat in Kraft treten soll. Sie empfiehlt die Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» zur Ablehnung und den Gegenvorschlag des Stadtrates mit 8 zu 1 Stimme bei zwei Enthaltungen zur Annahme.
Das Geschäft war bereits in der Kommissionssitzung vom 20. November 2025 vollständig beraten worden. Zu den Diskussionen der Kommission von Ende November und Ende Januar liegen zahlreiche Protokollbemerkungen, Anträge und Aufträge vor, die in der Beilage zur Verfügung stehen.
B+A 46/2025: «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum. Gegenvorschlag mit Sonderkredit und Nachtragskredit sowie Erlass Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und Änderung Reglement über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern»
Diese Initiative verlangt von der Stadt Luzern, dass sie jährlich 50 Wohnungen der Spekulation entzieht, um das Ziel von 1’100 preisgünstigen Wohnungen bis im Jahr 2048 umzusetzen. Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission lehnte die Volksinitiative weiterhin ab und befürwortet den Gegenvorschlag des Stadtrates mit 9 zu 2 Stimmen. Im Gegenvorschlag wird das Grundanliegen der Initiative aufgenommen und zur Schaffung von 1’100 preisgünstigen Wohnungen ein dreiteiliger Massnahmenkatalog vorgeschlagen. Besonders intensiv wurden Zweck, Grösse, Zusammensetzung und Entschädigung des Stiftungsrats der geplanten Stiftung «Wohnen für alle» diskutiert. Den Vorschlag des Stadtrates, diese als privatrechtliche und nicht als öffentlich-rechtliche Stiftung zu organisieren, diskutierte die Kommission ebenfalls kontrovers, folgte aber schliesslich dem Vorschlag des Stadtrates.
Auch dieses Geschäft war bereits in der Kommissionssitzung vom 20. November 2025 vollständig beraten worden, und auch hierzu liegen zahlreiche Protokollbemerkungen, Anträge und Aufträge vor, die in der Beilage zur Verfügung stehen.
Alle drei Vorlagen werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 5. März 2026 behandelt.
Quelle: Stadt Luzern
7.2.2026
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Bevölkerungsantrag 104: «Fortschrittliche Bahnzukunft für Luzern und Littau»
Bericht und Antrag 45/2025: «Initiative 'Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen'». Gegenvorschlag mit Sonderkredit und Änderung Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken. Abschreibung Postulat 363»
Bericht und Antrag 46/2025: «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum. Gegenvorschlag mit Sonderkredit und Nachtragskredit sowie Erlass Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und Änderung Reglement über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern»