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Baukommission des Grossen Stadtrates Luzern unterstützt drei Sonderkredite

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Luzerner Stadtrat

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Die Baukommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat die Bewilligung von zwei Sonderkrediten für Investitionen in die städtische Infrastruktur in der Höhe von insgesamt 22,39 Mio. Franken und die Bewilligung eines Sonderkredits für die Digitalisierung von Planung und Bau in der Höhe von 4,76 Mio. Franken.

Im Detail

Bericht und Antrag (B+A) 6/2025: «Personelle Ressourcen Umwelt- und Mobilitätsdirektion. Transformation der Wärmeversorgung und Umsetzung Energieplanung 2.0»

Die Transformation der Wärmeversorgung in der Stadt Luzern ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung der Energie- und Klimastrategie. Noch immer werden mehr als 80 Prozent der Gebäude in der Stadt Luzern mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Bau von Wärmenetzen, insbesondere für die Nutzung der See-Energie, kann deshalb einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Für die Realisierung der Wärmenetze sollen in den kommenden 15 Jahren mehr als 60 km Leitungen für die Wärmeversorgung entstehen, d.h. durchschnittlich rund 4 km jährlich. Diese Leitungen entstehen weitgehend unter bestehenden Strassen in der Innenstadt und damit in einem intensiv genutzten Raum mit diversen Nutzungsansprüchen.

Diese Aufgabe stellt eine enorme Herausforderung für die Stadt Luzern und ihre Tochterunternehmung Energie Wasser Luzern ewl dar, die mit den bestehenden Ressourcen nicht geleistet werden kann. Zu den Aufgaben der Stadtverwaltung gehören die Koordination mit anderen Leitungen (Wasser, Energie, Daten etc.), die Planung des öffentlichen Raums, die Beschleunigung der Erstellung von Bewilligungsgesuchen und weitere Aufgaben. Der Stadtrat beantragt deshalb 6,5 zusätzliche Vollzeitstellen in der Umwelt- und Mobilitätsdirektion und einen dafür notwendigen Sonderkredit über 10,24 Mio. Franken. In der Baukommission wurden Fragen zur Reduktion oder Befristung der beantragten Stellen intensiv diskutiert. Die Kommission konnte sich jedoch von der Notwendigkeit der Kredithöhe überzeugen und stimmte dem Sonderkredit mit 10 zu 1 Stimmen zu.

B+A 50/2024: «Massnahmen Genereller Entwässerungsplan, 2. Etappe»

Für eine funktionierende städtische Infrastruktur spielt auch die konsequente und sorgfältige Entsorgung der Abwasser eine wichtige Rolle. Für die Umsetzung der 2. Etappe des Generellen Entwässerungsplans (GEP) beantragt der Stadtrat einen Sonderkredit über 12,15 Mio. Franken. Die entsprechenden Mittel sollen für die Instandstellung oder die Vergrösserung von Entwässerungsleitungen im Eigentum der Stadt Luzern zur Verfügung stehen.

Der Bedarf für die vorgesehenen Arbeiten und die Höhe des damit verbundenen Sonderkredits waren in der Baukommission unbestritten. Sie stimmte dem beantragten Kredit einstimmig zu.

Das Geschäft wird an der kommenden Grossstadtratssitzung vom 27. März 2025 behandelt.

B+A 2/2025: «Building Information Modeling (BIM). Strategie und Umsetzung»

Die Stadt Luzern verfolgt bei der Digitalisierung ihrer Arbeiten ambitionierte Ziele. Bau und Planung von Bauten und Anlagen gehören zu den Themenbereichen mit einem grossen Potenzial. Mit Building Information Modeling (BIM) wird ein Gebäude oder eine Anlage vom Entwurf bis zum Betrieb digital geplant. In einem dreidimensionalen, digitalen Modell planen Architektinnen, Architekten und Fachplanende (z.B. Sanitär, Lüftung, Fensterbau etc.) gemeinsam an einem Modell. Mit den so entstandenen Daten könnte in Zukunft beispielsweise auch das Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Bei den stadteigenen Bauten kann BIM den Vorteil bringen, dass alle relevanten Daten zu den verbauten Elementen auch für Betrieb und Unterhalt zur Verfügung stehen. Damit könnte beispielsweise mit deutlich weniger Aufwand als heute eine energetische Sanierung oder eine optimierte Reinigung geplant werden.

In der Baukommission wurden kritische Fragen zur Schaffung von internen Ressourcen diskutiert. Die Kommission ist vom Potenzial von BIM überzeugt und empfiehlt dem Grossen Stadtrat mit 10 Stimmen, bei einer Enthaltung, der Schaffung von vier befristeten Vollzeitstellen sowie weiterer Sachmittel im Umfang von insgesamt 4,76 Mio. Franken zuzustimmen.

Der B+A 6/2025 sowie der B+A 2/2025 werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 10. April 2025 behandelt.

Quelle: Stadt Luzern

24.3.2025

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