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Botschaft zur Änderung des Finanzausgleichsrechts zwischen den Aargauer Gemeinden für die zweite Beratung verabschiedet

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Aargauer Gemeinden

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Bild ZVG Kanton Aargau

Der erste Wirkungsbericht zum Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden hat gezeigt, dass sich das per 1. Januar 2018 eingeführte System grundsätzlich bewährt, in einzelnen Bereichen aber Optimierungsbedarf besteht. Mit der vorliegenden Botschaft legt der Regierungsrat die geplanten Gesetzesänderungen zur zweiten Beratung vor. Neu enthält die Botschaft Ausführungen zu den Änderungen beim Soziallastenausgleich und den entsprechenden Antrag zur Anpassung des Finanzausgleichsdekrets.

Die in der ersten Beratung bereits gutgeheissenen Änderungen beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sowie kleinere formelle und den Vollzug betreffende Anpassungen werden unverändert zur zweiten Beratung vorgelegt. Künftig soll der räumlich-strukturelle Lastenausgleich mehr Gemeinden zugutekommen. Zudem soll die Berechnung nicht mehr auf der Siedlungsfläche, sondern auf der Strassenlänge pro Kopf beruhen.

Beim Soziallastenausgleich soll der Grundbetrag pro Einheit von heute 7'000 auf 5'000 Franken gesenkt werden, weil sich gezeigt hat, dass die Ausgleichswirkung in diesem Bereich teilweise sehr hoch ist und in einzelnen Fällen zu Überkompensationen führt. Zur Entlastung der von der Anpassung betroffenen Gemeinden ist eine schrittweise Einführung vorgesehen. Im ersten Jahr soll der Grundbetrag 6'333 Franken, im zweiten Jahr 5'667 Franken betragen.

Schliesslich legt der Regierungsrat in der Botschaft die Ergebnisse dar, die sich aus der Bearbeitung der überwiesenen Prüfungsanträge ergeben haben.

Quelle: Kanton Aargau

1.4.2026


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