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Bundesgerichtsentscheid für Reuss-Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss liegt vor

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Reuss

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Bild ZVG Staatskanzlei Luzern

Gegen das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» wurden drei vom Kantonsgericht abgewiesene Beschwerden vor das Bundesgericht weitergezogen. Dieses hat nun sein Urteil gefällt und das Reuss-Projekt mehrheitlich bestätigt. Die Bewilligung von 2022 ist somit teilweise rechtskräftig. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement wird die Urteile nun im Detail analysieren. Danach wird die Regierung das weitere Vorgehen festlegen.

Mit dem Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» sollen die Bevölkerung, Unternehmen und die Infrastruktur im Reusstal vor einem künftigen Hochwasserereignis geschützt werden. Neben dem Schutz vor Überflutungen wertet das Grossprojekt den Gewässerraum ökologisch auf, steigert die Lebensqualität der Bevölkerung und schafft neue Erholungsräume. Der Regierungsrat hat das Projekt 2022 bewilligt. Dagegen gingen sechs Beschwerden beim Kantonsgericht ein, die vollumfänglich abgewiesen wurden. 2024 haben drei Beschwerdeführende die Urteile ans Bundesgericht weitergezogen. Dieses hat nun in allen drei Fällen sein Urteil gefällt und das Reuss-Projekt damit mehrheitlich bestätigt. Zwei Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen und eine abgewiesen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement wird die Urteile nun im Detail analysieren. Regierungsrat Fabian Peter begrüsst das lang erwartete Urteil: «Das Bundesgericht bestätigt zu einem wesentlichen Teil, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir werden nun eine Auslegeordnung machen und danach wird die Regierung das weitere Vorgehen beschliessen. Wir hoffen, dass wir das Projekt so schnell wie möglich umsetzen können, denn mit jedem Jahr steigt das Risiko.» Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte werden auch angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger.

Zeitgemässer Hochwasserschutz

Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten an der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat daraufhin im Auftrag des Kantonsrates das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze. Dabei führen Aufweitungen zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels, was nicht nur zu einem wirksamen Hochwasserschutz, sondern auch für eine ökologische Aufwertung sorgt. Wo der Platz hierfür fehlt, werden bestehende Dämme erhöht sowie punktuell neu geschaffen. Insgesamt entstehen so abwechslungsreiche Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie neue Naherholungsgebiete.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

9.6.2026


Informationen über das Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Reuss» gibt es auf www.reuss.lu.ch.

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