Bundesgerichtsurteil bestätigt Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil die Beschwerde der Grand Casino Baden AG gegen eine Verwaltungssanktion der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigt das oberste Gericht nicht nur die Sanktion in der Höhe von 1,8 Millionen Franken, sondern auch die konsequente Aufsichtstätigkeit der ESBK.
Die ESBK hatte im Jahr 2020 eine Verwaltungssanktion gegen die Grand Casino Baden AG (GCB) verfügt, nachdem sie bei deren Online-Spielangebot mehrere Verstösse gegen das Geldspielgesetz festgestellt hatte. Die Spielbank erhob dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte die ESBK-Verfügung im November 2023 in vollem Umfang. Die GCB zog den Entscheid an das Bundesgericht weiter. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde in allen wesentlichen Punkten abgewiesen und die Sanktion in der Höhe von 1,8 Millionen Franken bestätigt.
Die ESBK hatte festgestellt, dass die GCB bei ihrer Online-Spieleplattform zentrale gesetzliche Pflichten verletzt hatte, beispielsweise hinsichtlich den zu treffenden Sozialschutzmassnahmen, den Vorgaben bezüglich Verhinderung der Geldwäscherei oder der Einhaltung des Werbeverbots. Spielende mit Anzeichen problematischen Spielverhaltens wurden nicht ausreichend abgeklärt und nicht rechtzeitig gesperrt. Zudem erhielten gesperrte Personen Werbung für das Online-Spielangebot, obwohl dies nach Geldspielgesetz ausdrücklich verboten ist.
Mit diesem Entscheid erhält die ESBK in ihrem aufsichtsrechtlichen Vorgehen in allen Punkten recht.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK
21.5.2025
Das Urteil des Bundesgerichts erging am 30. April 2025 und kann unter folgendem Link eingesehen werden: 2C_175/2024 30.04.2025 - Schweizerisches Bundesgericht