Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für den Wechsel des FATCA-Modells
Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 7. März 2025 die Vernehmlassung für ein neues FATCA-Abkommen eröffnet. Die Schweiz soll künftig nicht mehr nur einseitig Informationen zu Finanzkonten an die USA liefern, sondern im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs auch Informationen aus den USA erhalten. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juni 2025.
Der «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) ist eine US-Regelung, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist und sich weltweit auf alle Länder auswirkt. Sie verlangt von Finanzinstituten ausserhalb der USA, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine Steuer erheben. Die konkrete Umsetzung von FATCA erfolgt im bilateralen Verhältnis mittels eines Abkommens.
Das bestehende FATCA-Abkommen der Schweiz mit den USA, das seit dem 2. Juni 2014 in Kraft ist, setzt FATCA derzeit nach dem sogenannten Modell 2 um. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht zustimmende US-Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den USA in die Schweiz.
Im Oktober 2014 beschloss der Bundesrat, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung, die im Rahmen der OECD entwickelt wurde, einzuführen. Als Folge davon beauftragte er das Eidgenössische Finanzdepartement, mit den USA, die nicht Teil dieser multilateralen Vereinbarung sind, Verhandlungen für einen Wechsel vom Modell 2 zum Modell 1 aufzunehmen. Beim Modell 1 tauschen die Steuerbehörden beider Länder gegenseitig automatisch Informationen über Kontodaten aus. Die Schweiz und die USA haben am 27. Juni 2024 in Bern nach Abschluss der Verhandlungen ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet. Damit soll die Schweiz neu auch Kontodaten aus den USA erhalten. Die Schweizer Finanzinstitute werden die erforderlichen Daten nicht wie bisher an die US-Behörden, sondern an die Eidgenössische Steuerverwaltung liefern, welche sie dann an die US-Steuerbehörden übermitteln wird.
Die Umsetzung des neuen FATCA-Abkommens erfordert eine Anpassung des nationalen Rechts. In der Schweiz werden die Eidgenössischen Räte darüber befinden. Gemäss aktueller Planung sollte der Modellwechsel der Schweiz per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
10.3.2025