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Bundesrat nimmt Stellung zum GPK-Bericht zur Steuerung der RUAG MRO

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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) veröffentlichte am 30. Januar 2026 einen Bericht zur Steuerung der RUAG MRO. An seiner Sitzung vom 15. April 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet. Er nimmt die sechs Empfehlungen der GPK-S weitgehend an.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) entschied im Frühjahr 2025 nach Kenntnisnahme von vier Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), vertiefte Abklärungen zu den offenen Fragen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht durchzuführen. In ihrem Bericht vom 30. Januar 2026 kommt die GKS-S zum Schluss, dass bei der Aufsicht und Steuerung durch den Eigner bei den Verwaltungsratsprofilen, beim Informationsfluss, dem Umgang mit Whistleblowing-Meldungen und der jährlichen Berichterstattung zur Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates Verbesserungspotenzial besteht.

Verbesserungen bereits vorgenommen oder eingeleitet

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, die Verwaltungsratsprofile bereits überarbeitet zu haben, und erachtet die entsprechende Empfehlung als umgesetzt. Den Informationsfluss zwischen dem Unternehmen und den Eignerstellen will der Bundesrat gezielt stärken, wobei er betont, dass es in der Kernverantwortung des Verwaltungsrates der RUAG MRO liegt, den Eigner zeitgerecht bei Vorhaben und Vorkommnissen, die von erheblicher unternehmerischer und politischer Tragweite sind, zu informieren. Der Umgang mit Whistleblowing-Meldungen wird so optimiert, dass die Meldeplattform der RUAG MRO zusätzlich auch auf die Whistleblowing-Plattform der EFK verweist.

Weiter ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass die Berichterstattung an die Oberaufsichtskommissionen auch in Zukunft transparent und differenziert erfolgt. Zudem werden die Erkenntnisse der EFK und der GPK-S im Rahmen der Anpassung der Rechtsform der RUAG MRO angemessen berücksichtigt.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

20.4.2026


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