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Bundesrat schnürt Paket zur Verbesserung der Trinkwasser- und Gewässerqualität

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Wasser

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Symbolbild Pixabay

Um den Schutz des Trinkwassers, des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse zu stärken, schlägt der Bundesrat vor, das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung zu revidieren. Er hat dazu am 26. November 2025 beide Vernehmlassungen eröffnet. Sie dauern bis am 12. März 2026.

Der Bundesrat will die Qualität des Trinkwassers und der Gewässer verbessern. Mit Anpassungen im Gewässerschutzgesetz erfüllt er verschiedene parlamentarische Vorstösse, nämlich die Motionen 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche», 20.4261 «Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen», 20.4262 «Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen für alle Abwasserreinigungsanlagen» sowie die Motion 23.4379 «Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung».

Zuströmbereiche beim Grundwasser klarer erfassen

Trinkwasser wird zu 80 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen. Die Kantone sind seit 1998 durch die Gewässerschutzverordnung verpflichtet, den Zuströmbereich einer Grundwasserfassung auszuweisen, falls das Grundwasser verunreinigt ist oder die konkrete Gefahr dazu besteht. Diese Vorgabe haben die Kantone bisher nur in Einzelfällen umgesetzt. Der Zuströmbereich ist jener Teil des Einzugsgebiets um eine Wasserfassung, in welchem das Grundwasser zum grössten Teil durch versickertes Regenwasser entsteht. Deshalb spielen die Zuströmbereiche für die Trinkwasserqualität eine grosse Rolle. Mit der Anpassung des Gewässerschutzgesetzes sollen die Kantone verpflichtet werden, die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen bis 2050 zu bezeichnen, so dass die Kantone und Wasserversorger dort Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreifen können.

Leistungssteigerung der Abwasserreinigungsanlagen

In der Schweiz bestehen 700 Abwasserreinigungsanlagen, an die praktisch die gesamte Bevölkerung angeschlossen ist. Um Mensch und Umwelt vor negativen Auswirkungen zu schützen und Grenzwertüberschreitungen zu beseitigen, sollen diese Anlagen weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten sowie weniger klimaschädliches Lachgas in die Atmosphäre ausstossen. Mit der Änderung des Gewässerschutzgesetzes sollen die Kantone und Gemeinden verpflichtet werden, die Abwasserreinigungsanlagen bis 2050 entsprechend auszubauen. Dazu soll die bestehende Finanzierung der Massnahmen zur Entfernung von Spurenstoffen angepasst werden.

Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung

Landwirtschaftsbetriebe mit vielen Rindern oder Schweinen dürfen ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger gemischt auf ihre Felder ausbringen. Sie sind von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit. In der Revision des Gewässerschutzgesetzes soll diese Ausnahmeregelung auf Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Bestand anderer Nutztiere wie Schafe, Pferde oder Geflügel ausgeweitet werden. Dies im Sinne einer Gleichbehandlung von Landwirtschaftsbetrieben mit unterschiedlichen Nutztieren.

Gewässerschutzverordnung: Neue ökotoxikologische Grenzwerte

Pestizide können das Trinkwasser belasten und Pflanzen und Tiere in Seen und Flüssen schädigen. Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für bestimmte Pestizide, die für Pflanzen und Tiere besonders problematisch sind, ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festgelegt. Bei Überschreitungen dieser Grenzwerte müssen die Kantone Massnahmen ergreifen. Werden die Grenzwerte wiederholt und verbreitet überschritten, muss der Bund die Zulassung dieser Pestizide überprüfen und sicherstellen, dass die Pflanzen und Tiere in Gewässern genügend geschützt sind.

Zurzeit bestehen im Anhang der Gewässerschutzverordnung solche Grenzwerte für 19 Pestizidwirkstoffe. Neu will der Bundesrat für sieben weitere Pestizidwirkstoffe ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festlegen. Es handelt sich um Wirkstoffe, die in den letzten Jahren in mehreren Schweizer Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden sind, bei welchen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet ist.

Für drei weitere solche Wirkstoffe verzichtet der Bundesrat vorerst auf neue Grenzwerte, da für diese Wirkstoffe keine Alternativen zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen bestehen und sie deshalb für die Landwirtschaft unverzichtbar sind.

Mit dem Mix an Massnahmen setzt der Bundesrat parlamentarische Vorstösse um und nimmt sowohl Anliegen des Umweltschutzes als auch der Landwirtschaft auf. Zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes und zur Änderung der Gewässerschutzverordnung hat der Bundesrat am 26. November 2025 die Vernehmlassungen eröffnet. Sie dauern bis am 12. März 2026.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

26.11.2025

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