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Bundesrat sieht Revisionsbedarf bei der fürsorgerischen Unterbringung

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Psychiatrie

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Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat will die gesetzlichen Regelungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU) revidieren und damit für klarere Regelungen sorgen. Dazu schlägt er vor, insbesondere die Regelungen zur Durchführung der medizinischen Massnahmen im Rahmen einer FU anzupassen und eine nationale Statistik zur FU einzuführen.

Zudem sollen für die FU minderjähriger Personen besondere Regelungen geschaffen werden. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2028 eine Vorlage für eine entsprechende Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten.

Leidet eine Person an einer psychischen Störung, einer geistigen Behinderung oder einer schweren Verwahrlosung, kann sie unter der Voraussetzung, dass die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann, gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die sogenannte fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz wurde die geltende Rechtslage zur FU im Rahmen von zwei separaten externen Evaluationen untersucht. Die erste Evaluation untersuchte die FU erwachsener Personen. Die darauffolgende zweite Evaluation die FU minderjähriger Personen.

Evaluationen zeigen Handlungsbedarf

Der Evaluationsbericht zur FU erwachsener Personen wurde vom Bundesrat bereits am 16. Dezember 2022 zur Kenntnis genommen. Demnach haben die geltenden Bestimmungen zur FU die mit der Neureglung im Jahr 2013 angestrebten Ziele zu grossen Teilen erreicht. In einzelnen Bereichen besteht jedoch gesetzgeberischer Anpassungs- und weiterer Überprüfungsbedarf, etwa bei der Zuständigkeit der Ärztinnen und Ärzte für die Anordnung einer FU sowie bei den während einer FU durchzuführenden medizinischen Massnahmen.

Den Evaluationsbericht zur FU minderjähriger Personen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 zur Kenntnis genommen. Darin wird festgehalten, dass die bestehenden Regeln zur FU nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Bundesrat plant Revision der gesetzlichen Grundlagen

Gestützt auf die Ergebnisse der beiden Evaluationen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Bestimmungen zur FU revidiert werden sollen. Namentlich will er die Rechtslage bei Durchführung medizinischer Massnahmen im Rahmen einer FU klären und sachgerecht vereinheitlichen. Ebenfalls befürwortet der Bundesrat die Einführung einer nationalen Statistik zur FU. Für die FU von minderjährigen Personen sollen zudem besondere Regelungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gebührend Rechnung tragen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2028 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

19.8.2026


Dokumente

Evaluation der fürsorgerischen Unterbringung von erwachsenen und minderjährigen Personen. Bericht des Bundesrates

Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU; Art. 426 ff. ZGB). Schlussbericht

Analyse juridique et pratique du placement des personnes mineures dans une institution fermée ou dans un établissement psychiatrique (placement à des fins d’assistance [PAFA], art. 314b, en relation avec les art. 310 et 426 ss CC). Rapport

Juristische und praxisbezogene Untersuchung der Unterbringung von minderjährigen Personen in einer geschlossenen Einrichtung oder psychiatrischen Klinik ("Fürsorgerische Unterbringung" [FU]; Art. 314b i.V.m. Art. 310 und 426 ff. ZGB). Synthese

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