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Bundesrat verabschiedet Bericht zu Umweltkennzeichnungen auf Lebensmitteln

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Symbolbild Pixabay

Die Lebensmittelproduktion kann sich auf die Umwelt auswirken. Der Bundesrat hält Labels, die auf Lebensmitteln über diese Effekte informieren, grundsätzlich für zweckmässig. Die Einführung einer CO2-Etikette, wie sie das Postulat 22.4275 vorschlägt, erachtet er aber nicht als sinnvoll, da die alleinige Betrachtung des CO2-Ausstosses zu kurz greift und bestehende private Umweltkennzeichnungen bereits heute für eine gewisse Transparenz sorgen.

Zudem würde eine rein schweizerische Regelung den Lebensmittelhandel mit der EU behindern. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Einführung von Mindestvorgaben für eine Umweltkennzeichnung zu prüfen, falls die EU einheitliche Regeln dafür erlässt. Dies zeigt der Postulatsbericht, den der Bundesrat am 8. Oktober 2025 verabschiedet hat.

Das Postulat 22.4275 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) fordert den Bundesrat auf, die Einführung einer CO2-Etikette auf allen unverarbeiteten Lebensmitteln zu prüfen. An seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat den Postulatsbericht dazu verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet es als wünschenswert, Konsumentinnen und Konsumenten transparent über die Umweltauswirkungen der Lebensmittelproduktion zu informieren. Er ist aber der Ansicht, dass ein solches Label alle umweltrelevanten Einflüsse bei der Produktion eines Lebensmittels berücksichtigen müsste, etwa den Einsatz von Pestiziden, den Wasserverbrauch, die Transportwege oder auch die Verpackung. Die alleinige Betrachtung des CO2-Ausstosses, wie sie das Postulat fordert, vermittelt Konsumentinnen und Konsumenten kein umfassendes Bild.

Staatliches Label nur in Abstimmung mit der wichtigsten Handelspartnerin

Der Bundesrat legt im Postulatsbericht verschiedene Umsetzungsvarianten für eine Umweltkennzeichnung vor. Er kommt zum Schluss, dass die privaten Labels, die von der Industrie freiwillig genutzt werden, bereits eine gewisse Transparenz für die Konsumierenden schaffen. Eine staatlich geführte Kennzeichnung ginge mit einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für den Bund einher, etwa für die Erarbeitung der Anforderungen und die Vergabekontrolle. Damit eine möglichst hohe Vergleichbarkeit gewährleistet ist, müssten sämtliche Produkte, die in der Schweiz verkauft werden, ein Umweltlabel tragen – auch importierte. Würde die Schweiz einseitig eine Schweiz-spezifische Lösung vorgeben, würde dies zu Handelshemmnissen mit der EU führen, der weitaus wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz im Lebensmittelsektor.

Aus diesen Gründen will der Bundesrat den derzeitigen Status quo beibehalten, bei dem Unternehmen freiwillig eigene Umwelt-Labels verwenden. Die Einführung von Mindestvorgaben für Umweltkennzeichnungen will er jedoch prüfen, falls die EU einheitliche Regeln dafür erlässt. Eine entsprechende Richtlinie wird vom EU-Parlament derzeit behandelt.

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

8.10.2025


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