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Bundesrat verabschiedet Zwischenbericht zu den Covid-19 Startup-Bürgschaften

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Covid19-Virus

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Symbolbild by Orna Wachman from Pixabay

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 den Zwischenbericht über die Covid-19 Startup-Bürgschaften verabschiedet. Bis Ende Januar 2025, rund fünf Jahre nach Beginn des Covid-19 Startup-Bürgschaftsprogramms, wurden 41,4 Prozent des gewährten Bürgschaftsvolumens zurückgezahlt. Die Covid-19 Startup-Bürgschaften wurden in Ergänzung zu den Covid-19-Solidarbürgschaftskrediten lanciert, da Startups oftmals keinen oder nur limitierten Zugang zu anderen Covid-19 Unterstützungsmassnahmen des Bundes hatten.

Die Startups konnten zwischen dem 7. Mai und dem 31. August 2020 Bürgschaftsanträge stellen. Es wurden 359 Bürgschaftsanträge und ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 98,8 Millionen Franken gewährt.

Bis Ende Januar 2025 wurden 41,4 Prozent des gewährten Bürgschaftsvolumens zurückgezahlt. Dies entspricht 40,9 Millionen Franken. Bei 17 Prozent des gewährten Bürgschaftsvolumens nahm die Bank die Bürgschaft in Anspruch. Der bisherige effektive Verlust, resultierend aus den Forderungen, in denen keine Wiedereingänge mehr generiert werden konnten und somit die Bewirtschaftung per Ende Januar 2025 eingestellt werden musste, beläuft sich auf rund zwei Millionen Franken. Dabei werden 65 Prozent vom Bund und 35 Prozent von den 21 teilnehmenden Kantonen getragen. Die aktuelle Verlustquote beträgt somit zwei Prozent.

Die Covid-19 Startup-Bürgschaften unterstützten 359 Startups mit insgesamt 2479 Arbeitnehmenden (in Vollzeitäquivalent), für die die Covid-19 Solidarbürgschaften nicht oder unzureichend Unterstützung boten. Weiter trug das Programm zum Erhalt der Innovationstätigkeit und der finanziellen Sicherheit der Startups bei.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hatte der Bundesrat ein umfassendes Massnahmenpaket zusammengestellt. Startups konnten jedoch aufgrund ihres oft noch geringen oder inexistenten Umsatzes nicht oder nur eingeschränkt von diesen Unterstützungsmassnahmen profitieren. Der Bundesrat beschloss daher am 22. April 2020 vielversprechende Startups mit Covid-19-bedingten Liquiditätsengpässen mithilfe des Bürgschaftswesens für KMU zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit den freiwillig teilnehmenden Kantonen, den drei regionalen vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen Cautionnement romand, BG Mitte und BG Ost-Süd und einem leistungsfähigen Bankennetz, konnte der Bund das Covid-19 Startup-Bürgschaftsprogramm rasch umsetzen.

Über Easygov.swiss eingereicht

Der Antrag für Covid-19 Startup-Bürgschaften basierte grösstenteils auf mit Datenbanken abgeglichenen Angaben und wurde ausschliesslich über Easygov.swiss eingereicht. Nur bei fehlenden Angaben erfolgte eine Selbstdeklaration durch den Antragsstellenden.

Die Bürgschaftsorganisationen und die Kantone prüften jeden einzelnen Antrag im Detail vor der Bürgschaftsvergabe durch. Bei Bedarf konnte ein von der schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) koordiniertes Expertengremium beigezogen werden.

Quelle: Bundesrat

29.5.2025


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