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Bundesrat will Publikationsrecht modernisieren

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Publikationen

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Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat möchte das System der amtlichen Veröffentlichungen an die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre anpassen. Unter anderem soll künftig auf die Produktion und den Vertrieb von gedruckten Periodika verzichtet werden. An seiner Sitzung vom 15. April 2026 hat er die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Publikationsgesetzes (PublG) eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 15. Juli 2026.

Seit 2016 ist die elektronische und nicht mehr die gedruckte Fassung der Amtlichen Sammlung (AS) und des Bundesblattes (BBl) rechtsverbindlich (Primatwechsel). Heute wird das Bundesrecht fast ausschliesslich online konsultiert, unter anderem dank des breiten Leistungsangebots der Publikationsplattform des Bundes (Fedlex).

Angesichts der geänderten Bedürfnisse sollen die derzeit geltende Verpflichtungen zur Herstellung und zum Vertrieb von Periodika sowie zur Herstellung einer Mindestanzahl gedruckter Exemplare abgeschafft werden. Gleichzeitig soll es weiterhin möglich sein, Sonderdrucke („Print-On-Demand“, POD) zu bestellen, für die eine nicht unerhebliche Nachfrage besteht.

Präzisierung der Kriterien für eine Veröffentlichung in Form eines Verweises

Weiter soll die Praxis bei Verweispublikationen vereinheitlicht werden. Diese Form der Veröffentlichung weist wesentliche Nachteile auf, darunter eine ungenügende Maschinenlesbarkeit sowie mangelnde Benutzerfreundlichkeit. Sowohl im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Veröffentlichungen als auch im Interesse der Gewährleistung des Zugangs zum Recht ist es daher wichtig, die Zunahme der Verweispublikationen einzudämmen. Die Festlegung abschliessender Kriterien im Gesetz soll es ermöglichen, die Praxis zu vereinheitlichen und zu verhindern, dass Inhalte, die vollständig in der AS oder im BBl veröffentlicht werden müssen, in Form von Verweisen veröffentlicht werden.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

15.4.2026

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