Covid-19-Härtefallgelder im Kanton Luzern: Dekret für Teilverzicht auf Rückforderungen liegt vor
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat ein Dekret für einen teilweisen Verzicht auf Rückforderung von Covid-19-Härtefallgeldern aus bedingter Gewinnbeteiligung. Dies betrifft die sogenannte «erste Tranche» der ausbezahlten Härtefallgelder, die bei der bedingten Gewinnbeteiligung nicht mehr berücksichtigt werden soll. Der Kanton Luzern verzichtet damit auf Einnahmen von bis zu 7 Millionen Franken.
Der Kanton Luzern hat im Zuge der Covid-19-Pandemie Härtefallgelder im Umfang von 265 Millionen Franken ausbezahlt. 52,5 Prozent davon (139 Mio. Fr.) flossen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken. In diesen Fällen hat der Kanton 30 Prozent und der Bund 70 Prozent der Härtefallgelder übernommen. Die bedingte Gewinnbeteiligung sieht vor, dass unterstützte Unternehmen, die während der Pandemiezeit mit Gewinn abgeschlossen haben, Härtefallgelder zurückzahlen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine privaten Gewinne mit staatlichen Mitteln finanziert werden.
Mittels einer für dringlich erklärten Motion (M246) beantragte die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) ein Dekret, wonach der Kanton Luzern auf die Rückforderung der «1. Tranche», also vor dem 21. April 2021 ausgerichtete À-fonds-perdu-Beiträge, verzichtet. Dasselbe gilt für Beiträge, die ab dem genannten Datum ausbezahlt wurden, wenn in den entsprechenden Verfügungen der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlt. Der Kantonsrat hat dem Anliegen in der September-Session 2024 zugestimmt. Nun legt die Regierung das geforderte Dekret und die Teilrevision der kantonalen Härtefallverordnung vor. Für den Bund entfallen Rückforderungen in der Höhe von bis zu 16 Millionen Franken, für den Kanton geht es um eine Summe von bis zu 7 Millionen Franken. Vom Verzicht auf Rückforderungen sind maximal 410 Unternehmen betroffen. Es handelt sich bei diesen Zahlen um Schätzungen gemäss der aktuellen Ausgangslage und ohne die Berücksichtigung allfälliger Korrekturen aufgrund von Urteilen des Kantonsgerichts in den hängigen Beschwerdefällen, wo u.a. strittige Fragen der Gewinndefinition geklärt werden.
Da auch der Bund mit der vorgesehenen Praxis auf Rückforderungen verzichtet, musste der zwischen Bund und Kanton abgeschlossene Vertrag angepasst werden.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
18.2.2025
Stand der Dinge: Langfristigen Bewirtschaftung der bedingten Gewinnbeteiligung
Im Kanton Luzern wurden insgesamt 265 Millionen Franken Härtefallgelder an 1435 Unternehmen ausbezahlt. 139 Millionen Franken gingen an 1360 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken. Rund 126 Millionen Franken wurden an 75 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über fünf Millionen Franken ausgezahlt. Bis Anfang Februar 2025 konnten insgesamt rund 550 Unternehmen darüber informiert werden, dass sie keine Rückforderung aus bedingter Gewinnbeteiligung zu leisten haben. Bei ca. 40 Unternehmen ist eine Rückforderung hinfällig, da über diese Unternehmen der Konkurs eröffnet wurde. Rund 170 Unternehmen haben die verfügten Rückzahlungen aus bedingter Gewinnbeteiligung bereits geleistet. Gegen weitere rund 80 Rückforderungsverfügungen sind Einsprachen eingegangen. Letztere werden bis zur Klärung der Streitfragen durch die Gerichte in den genannten Leading Cases pendent gehalten. Die weiteren Fälle sind in Bearbeitung und werden nach der Beratung des Dekrets finalisiert.