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Das Bundesamt für Kultur unterstützt zehn Filmfestivals für die Jahre 2027 bis 2029

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Symbolbild Pixabay

Das Bundesamt für Kultur (BAK) wird mit zehn Filmfestivals Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2027 bis 2029 abschliessen. Die Unterstützung für Festivals von nationaler und internationaler Ausstrahlung beträgt 4 Millionen Franken pro Jahr. Damit bleibt die jährliche Gesamtunterstützung gegenüber der Förderperiode 2022–2026 unverändert.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Filmfestivals von nationaler Bedeutung in der Schweiz. Dabei fördert es Festivals, die durch ihr unverwechselbares Profil und ihre hohe Qualität überzeugen. Zwölf Festivals haben sich in einer öffentlichen Ausschreibung um Strukturbeiträge beworben. Die Gesuche wurden von drei Expertinnen und Experten geprüft. Gestützt auf deren Bewertungen hat das BAK Strukturbeiträge für zehn Festivals beschlossen. Neun dieser Festivals werden bereits vom BAK unterstützt. Neu kommt das Festival international du Film Alpin Les Diablerets (FIFALP) hinzu.

Mit den folgenden Festivals wird das Bundesamt für Kultur eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2027–2029 abschliessen:

• Locarno Film Festival - CHF 1'730'000/Jahr

• Visions du Réel, Nyon - CHF 570'000/Jahr

• Solothurner Filmtage - CHF 460'000/Jahr

• Zurich Film Festival - CHF 420'000/Jahr

• Fantoche, Internationales Festival für Animationsfilm, Baden - CHF 170'000/Jahr

• Festival International du Film de Fribourg - CHF 170'000/Jahr

• Internationale Kurzfilmtage Winterthur - CHF 170'000/Jahr

• Neuchâtel International Fantastic Film Festival - CHF 170'000/Jahr

• Geneva International Film Festival - CHF 120'000/Jahr

• Festival international du Film Alpin Les Diablerets - CHF 20’000/Jahr

Die Festivalförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Filmförderung des Bundes und trägt zur Stärkung der Filmkultur in allen Landesteilen bei. Filmfestivals leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Teilhabe, indem sie einem breiten Publikum den Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochstehenden Filmangebot ermöglichen und das Interesse an der Vielfalt des Schweizer und internationalen Filmschaffens fördern. Gleichzeitig schaffen sie Sichtbarkeit für Schweizer Filme und audiovisuelle Werke, erleichtern deren Zugang zu nationalen und internationalen Märkten und stärken den Austausch zwischen Filmschaffenden, Publikum und Branchenvertretenden. Damit tragen sie wesentlich zur Verbreitung, Vernetzung und Weiterentwicklung des Schweizer Audiovisionsschaffens bei.

Quelle: Bundesamt für Kultur BAK

25.8.2026

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