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Datenaustausch zur Durchsetzung eines respektvollen und fairen Sports: Aargau führt als erster Kanton den Datenaustausch mit dem Schweizer Sportgericht ein

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Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung

Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung

v.l.n.r. Yann Hafner, Direktor des Schweizer Sportgerichts, Raphaëlle Favre Schnyder, Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Schweizer Sportgericht und Olivier Dinichert, Leiter Abteilung Hochschulen und Sport, BKS nach der Unterzeichnung der Vereinbarung. Bild ZVG Kanton Aargau

Als schweizweit erster Kanton hat der Kanton Aargau am 17. Juni eine Vereinbarung zum Datenaustausch mit der Stiftung Schweizer Sportgericht als Betreiberin eines echten Schiedsgerichts unterzeichnet. Als Schiedsinstitution ist das Schweizer Sportgericht zuständig für Verfahren bei Verstössen gegen das Doping oder das Ethik Statut von Swiss Olympic. Das Sportgericht übermittelt dem Kanton künftig rechtskräftige Schiedssprüche, bei denen ein Bezug zum Kanton Aargau besteht.

Mit dem am 1. Mai 2026 in Kraft getretenen Aargauer Sportgesetz bekennt sich der Kanton Aargau zu einem gesunden, respektvollen und fairen Sport. Die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Sportgericht ermöglicht es dem Kanton, Informationen über sanktionierte Verstösse mit Bezug zum Aargauer Sport zu erhalten. Er kann so die betroffenen Personen oder Sportorganisationen identifizieren. Die Informationen dienen dem Kanton als Basis für die Prüfung und Ergreifung allfälliger Massnahmen, beispielsweise dem Ausschluss von Personen aus Funktionen im öffentlich-rechtlichen Sport oder der Rückforderung von Subventionen bei privat-rechtlich organisierten Sportorganisationen. Unterzeichnet haben die Vereinbarung Olivier Dinichert, Abteilungsleiter Hochschulen und Sport des Departements Bildung, Kultur und Sport, Raphaëlle Favre Schnyder, Präsidentin Stiftung Schweizer Sportgericht, und Yann Hafner, Direktor Stiftung Schweizer Sportgericht.

Das übergeordnete Ziel ist eine Sportförderung, die sich an den ethischen Grundlagen orientiert. Durch die gezielte Zusammenarbeit werden die Grundsätze eines gesunden, respektvollen und fairen Sports gestärkt. Zudem trägt der Datenaustausch zur Durchsetzung des Doping und des Ethik Statuts von Swiss Olympic bei und unterstützt die Prävention unerwünschter Begleiterscheinungen.

Quelle: Kanton Aargau

19.6.2026


Olivier Dinichert, Leiter Abteilung Hochschulen und Sport, Departement Bildung, Kultur und Sport

«Mit dieser einzigartigen Kooperation setzen wir ein starkes Zeichen für die Integrität des Sports in der Schweiz und im Kanton Aargau. Der Kanton Aargau übernimmt eine Vorreiterrolle und zeigt, dass er Doping sowie physische und psychische Gewalt nicht toleriert.»


Raphaëlle Favre Schnyder, Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Schweizer Sportgericht

«Das Schweizer Sportgericht begrüsst die Unterzeichnung dieser in der Schweiz vorläufig einzigartigen Vereinbarung und hofft, dass andere Kantone dem Beispiel des Kantons Aargau bald folgen und ihre Sportförderungsgesetze anpassen werden. Nur so können die Massnahmen zum Schutz der Integrität im Sport im Kanton Aargau und schweizweit wirksam durchgesetzt werden.»

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