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Der Bund setzt Impulse für die Neuorientierung seiner Filmpolitik

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Symbolbild by Pixabay

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Rahmen der Solothurner Filmtage die Stossrichtung für die weitere Entwicklung der Filmpolitik hin zu einer globalen Audiovisionspolitik vorgestellt. Die neuen Grundsätze für die Filmförderung basieren auf einem intensiven Dialog mit der Filmbranche. Auf dieser Grundlage erarbeitet das BAK Massnahmen für die Periode 2026–2028 und führt dazu wie üblich eine Branchenkonsultation durch. Sie werden im Spätherbst verabschiedet und treten 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Filmförderung des Bundes soll künftig die verschiedenen Publikumsgruppen stärker in den Fokus rücken. Audiovisuelle Inhalte werden heute nicht nur in den Kinos, sondern auch auf Streaming-Plattformen, auf Festivals und einer Vielzahl anderer Kanäle konsumiert, jeweils mit unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen. Diese soll die Filmförderung in Zukunft berücksichtigen. Zudem soll die Genrevielfalt im Schweizer Filmschaffen gefördert werden, indem vermehrt auch Produktionen Unterstützung erhalten sollen, die sich an ein breiteres Publikum richten, wie zum Beispiel Familienfilme.

Bei der Begutachtung von Fördergesuchen wird eine bessere Nachvollziehbarkeit der Förderentscheide angestrebt und für die Nachwuchsförderung soll ein spezielles Begleitcoaching initiiert werden. Darüber hinaus sollen Impulse für die Entwicklung experimenteller Projekte wie etwa XR (Extended Reality) gesetzt werden. Es werden ausserdem konkrete Massnahmen zur Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit und einer fairen Entlohnung im Filmschaffen ergriffen. Die Promotion der Schweizer Filme im Inland soll gestärkt werden. Schliesslich werden neue Koproduktionsabkommen geschlossen, um die internationale Zusammenarbeit zu stützen.

Als übergeordnetes Ziel soll längerfristig die Koordination zwischen den Förderstellen gestärkt werden. Dies sowohl zwischen regionalen und nationalen sowie zwischen öffentlichen und privaten Förderstellen. Dadurch sollen grössere Produktionen mit einer starken Sichtbarkeit im In- und Ausland ermöglicht werden.

Filmförderung im Wandel

Der zu erarbeitende Massnahmenkatalog ist Teil einer strategischen Weiterentwicklung der Filmpolitik des Bundes im Sinne einer globalen Audiovisionspolitik. Denn die Filmindustrie befindet sich im Wandel. Aufgrund der Digitalisierung haben sich die Herstellungs- und Auswertungswege in den letzten Jahren massiv verändert. Die Filmförderung des Bundesamts für Kultur muss sich diesen neuen Gegebenheiten anpassen, um eine zeitgemässe Förderung zu garantieren. Im Frühling 2023 hat das BAK die Studie «Schweizer Filmförderung im Wandel» in Auftrag gegeben. Diese diente als eine erste Grundlage, um Zielsetzung und Ausrichtung der Filmförderung des Bundes anzupassen und neu zu positionieren. Für die weitere Ausarbeitung der konkreten Massnahmen für die Förderperiode 2026-28 führt das BAK wie üblich eine Konsultation mit der Filmbranche durch. Die Konsultation dauert bis im Spätherbst dieses Jahres. Die Massnahmen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesamt für Kultur BAK

26.1.2025

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