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Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Luzern

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Symbolbild Pixabay

An seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 27. September 2026.

Mit dem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat dem Kanton Luzern die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Der Kanton Luzern setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post ein. Dieses E-Voting-System ist in den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau seit der Abstimmung vom 18. Juni 2023 und im Kanton Graubünden seit der Abstimmung vom 3. März 2024 im Einsatz.

Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz zu den Versuchen. Die abgegebenen Stimmen wurden den Kantonen jeweils zuverlässig und korrekt zur Entschlüsselung unterbreitet. Die Kantone konnten mit Ausnahme eines Vorfalls im Kanton Basel-Stadt bei der Abstimmung vom 8. März 2026 die E-Voting-Ergebnisse planmässig ermitteln.

Beim Vorfall in Basel-Stadt im März 2026 konnten 2’048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht entschlüsselt und ausgezählt werden. Das Problem war auf Unregelmässigkeiten bei der Handhabung Pin-geschützter USB-Sticks durch den Kanton zurückzuführen. Zwischen dem Vorfall in Basel-Stadt und dem eingesetzten E-Voting-System, das die Schweizerische Post zur Verfügung stellt, besteht kein Zusammenhang. Die Kantone haben im Nachgang zu diesem Vorfall ihre Prozesse überprüft und zusätzliche Massnahmen ergriffen. Der Bund erachtet eine Wiederholung des Vorfalls als sehr unwahrscheinlich, dies gilt namentlich auch für den Kanton Luzern.

Der Kanton Luzern möchte E-Voting den Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stellen. Auch andere Kantone haben den elektronischen Stimmkanal in einem ersten Schritt der Auslandschweizer Stimmbevölkerung zur Verfügung gestellt. Für die erste Abstimmung vom 27. September 2026 beantragt der Kanton die Zulassung von rund 6’900 Auslandschweizer Stimmberechtigten. Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen St.Gallen, Graubünden und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Abstimmung vom 27. September 2026 voraussichtlich rund 181’000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 3.24 % aller Schweizer Stimmberechtigten. Je nach Kanton und Wohnsituation müssen sich Stimmberechtigte für E-Voting anmelden, um das für die elektronische Stimmabgabe notwendige Stimmmaterial zu erhalten. Dies ist für die Auslandschweizer Stimmberechtigten des Kantons Luzern nicht notwendig.

Neben der Grundbewilligung des Bundesrates benötigen die Kantone pro Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei. Gestützt auf die Grundbewilligung des Bundesrates erteilt die Bundeskanzlei dem Kanton Luzern die Zulassung für die Abstimmung vom 27. September 2026.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

24.6.2026

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