Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Flugpassagierdatenverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Flugpassagierdatenverordnung eröffnet. Mit dieser Verordnung wird das neue Flugpassagierdatengesetz umgesetzt. Damit dürfen die Schweizer Sicherheitsbehörden künftig die Daten von Flugpassagieren zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität bearbeiten.
Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz sollen künftig Flugpassagierdaten bearbeiten dürfen – so sieht es das Flugpassagierdatengesetz (FPG) vor. Das FPG wurde am 21. März vom Parlament verabschiedet und wird nach der im Juli ungenutzt abgelaufenen Referendumsfrist voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten. In der Schweiz soll gemäss dem FPG für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten bei fedpol eine Zentralstelle, die sogenannte «Passenger Information Unit» (PIU), eingesetzt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober die Vernehmlassung zur Flugpassagierdatenverordnung (VFPG) eröffnet. Sie führt die Bestimmungen des FPG aus und präzisiert unter anderem folgende Punkte:
Die VFPG führt die im FPG festgelegten Pflichten der Luftverkehrsunternehmen im Detail aus. Die Vorgaben umfassen vor allem technische Aspekte, die von den Luftverkehrsunternehmen bei der Bekanntgabe der Flugpassagierdaten an die PIU zu beachten sind.
Mit dem Erlass der VFPG braucht es in acht Verordnungen Anpassungen. Diese Anpassungen legen die gesetzlich vorgesehenen Zugriffsrechte der PIU auf die entsprechenden Informationssysteme des Bundes fest.
Künftig wird fedpol eine Liste mit all jenen Staaten veröffentlichen, denen die Schweizer Luftverkehrsunternehmen ihre Flugpassagierdaten bekanntgeben dürfen. Die Liste umfasst einerseits die Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen über die Bearbeitung und den Schutz der Flugpassagierdaten abgeschlossen hat. Andererseits sind in der Liste Staaten vermerkt, die entweder das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt unterzeichnet haben, oder bei denen eine Prüfung von fedpol ergeben hat, dass ihre innerstaatlichen Regelungen den datenschutzrechtlichen Standards und Empfehlungen des Übereinkommens entsprechen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Januar 2026.
Quelle: Der Schweizerische Bundesrat
10.10.2025