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Der Bundesrat führt die Unterstützung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution fort

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Schweizer Menschenrechtsinstitution

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Bild ZVG Schweizer Menschenrechtsinstitution

Der Bundesrat hat heute beschlossen, der Bundesversammlung einen Zahlungsrahmen von 3,93 Millionen Franken zur Finanzierung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) im Zeitraum 2027–2030 zu unterbreiten und die SMRI damit im gleichen Umfang zu unterstützen wie bisher.

Der Bundesrat hatte der Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution am 13. Dezember 2019 zugestimmt. Die am 23. Mai 2023 in Bern gegründete unabhängige Institution hat den Auftrag, zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in der Schweiz beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören Information und Dokumentation sowie Forschung, Beratung und Sensibilisierung. Die SMRI arbeitet mit den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden sowie mit Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und internationalen Organisationen zusammen. Gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte wird die SMRI von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert.

Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen sind ein anerkannter Bestandteil der internationalen Menschenrechtsarchitektur. Heute verfügen rund 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, über eine solche Institution. Diese Einrichtungen, die sich auf die Pariser Grundsätze der UNO-Generalversammlung von 1993 stützen, ergänzen die staatlichen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

6.5. 2026

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