Der Bundesrat legt den Grundstein für eine neue IV-Revision
Der Bundesrat erarbeitet die Grundlagen für eine nächste IV-Revision. Diese verfolgt schwergewichtig zwei Ziele. Zum einen die Zunahme der Neurenten, die insbesondere Jugendliche mit schweren psychischen Beeinträchtigungen betrifft, was für die Invalidenversicherung (IV) eine grosse Herausforderung darstellt.
An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Massnahmen für eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt zu prüfen. Zum andern soll das EDI wegen der aufgrund verschiedener Ursachen verschlechterten Finanzperspektiven der IV die Einführung einer Zusatzfinanzierung in Erwägung ziehen. Es soll auch Möglichkeiten zur Entschuldung der IV analysieren. Der Bundesrat will die Leitlinien der Revision Anfang 2026 verabschieden.
An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, ihm Überlegungen für eine nächste IV-Revision vorzulegen. Diese zielt in erster Linie darauf ab, die Zunahme der Neurentenzugänge abzubremsen und die Abgänge aus der Versicherung zu fördern sowie die finanzielle Lage der IV zu stabilisieren. Ausserdem soll sie einen Überblick über alle laufenden Projekte herstellen, damit sie koordiniert werden können. Das EDI hat seither mit den wichtigsten Akteuren mehrere Konsultationen und Workshops durchgeführt. Der Austausch verdeutlichte, wie sich die aktuelle Situation im Bereich der psychischen Gesundheit auf die IV auswirkt und zeigte den Handlungsbedarf auf, insbesondere um Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen besser zu begleiten.
Jugendliche Versicherte besser begleiten
Es soll eine speziell auf Jugendliche ausgerichtete Integrationsleistung geprüft werden, die darauf abzielt, durch eine verstärkte individuelle Unterstützung der jungen Versicherten eine zu rasche Rentenzusprache zu vermeiden. Die letzte Revision «Weiterentwicklung der IV» hat bereits Massnahmen eingeführt, um den Anstieg der IV-Neurenten bei Jugendlichen abzubremsen und um ihre Eingliederung zu fördern. Beispielsweise wurden die Beratung und Begleitung junger Versicherter im Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung verstärkt. Diese Massnahmen müssen noch verbessert werden, beispielsweise in den Bereichen Ausbildung und Fallbegleitung oder bei der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren. Dabei ist den Erkenntnissen aus der laufenden Evaluation der Weiterentwicklung der IV Rechnung zu tragen.
Bedenkliche finanzielle Situation der IV
Den verfügbaren Daten sowie den demografischen und wirtschaftlichen Prognosen zufolge verschlechtert sich die Finanzlage der IV. 2024 stieg die Zahl der Neurenten gegenüber 2023 weiter an, im ersten Quartal 2025 hat sich dieser Trend fortgesetzt. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Das EDI hat den Bundesrat am 6. November 2024 darüber in Kenntnis gesetzt. In den letzten Jahren sind die Reserven der Versicherung auf 37,5 Prozent einer Jahresausgabe gesunken und liegen damit deutlich unter der gesetzlichen Schwelle von 50 Prozent. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das EDI beauftragt, zur Konsolidierung der IV-Finanzen eine Zusatzfinanzierung zu prüfen. Ausserdem soll es Möglichkeiten zur Entschuldung der IV prüfen. Deren Schuld bei der AHV beläuft sich auf rund 10 Milliarden Franken. Die Diskussionen über eine Zusatzfinanzierung der IV müssen mit jenen zur AHV abgestimmt werden.
Weiteres Vorgehen
Das EDI wird dem Bundesrat bis im ersten Quartal 2026 detaillierte Vorschläge unterbreiten. Bis Ende 2026 will der Bundesrat die Revision in die Vernehmlassung schicken.
Quelle: Bundesrat
22.6.2025