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Die Baukommission des Grossen Stadtrates der Stadt Luzern unterstützt die Aufwertung des Geissmattparks

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Geissmattpark Luzern

Geissmattpark Luzern

Screenshot Stadt Luzern

Die Baukommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat einstimmig die Bewilligung eines Sonderkredits über 3,25 Mio. Franken für die Aufwertung des Geissmattparks. Zur Aufhebung des Bebauungsplans B 139 liegt eine umfassende Stellungnahme des Luzerner Kantonsspitals vor.

Im Detail

Bericht und Antrag (B+A) 48/2024: «Aufwertung Geissmattpark»

Die Baukommission behandelte das Geschäft zur Aufwertung des Geissmattparks an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2025. Die geplanten Massnahmen zur Aufwertung des Parks in Kombination mit der Umgestaltung des angrenzenden Strassenraums wurden von der Kommission positiv gewürdigt. Für die Kommission ist nachvollziehbar, dass im Geissmattpark aus Sicherheits- und Kostenüberlegungen auf einen neuen Zugang zur Reuss verzichtet werden soll. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat einstimmig, den Sonderkredit über 3,25 Mio. Franken zu bewilligen und das Postulat 399 «Aufwertung ‹Geissmattpark› – Treppe zur Reuss (Luzern lebt)» abzuschreiben. Zusätzlich wurde eine Protokollbemerkung dazu überwiesen, dass ein Überholen der vbl-Busse auch auf den neuen Fahrbahnhaltestellen für Velos weiterhin möglich sein soll.

Das Geschäft wird voraussichtlich am 30. Januar 2025 im Grossen Stadtrat behandelt.

B+A 40/2024: «Aufhebung Bebauungsplan B 139 Kantonsspital und Erlass Bebauungsplan B 145 Kantonsspital»

Für die Weiterentwicklung des Luzerner Kantonsspitals wurde der Bebauungsplan B 145 erarbeitet, der den bisherigen Bebauungsplan B 139 ersetzen soll. Der dazu erstellte B+A 40/2024 wurde in der Baukommission am 21. November 2024 diskutiert. Die Baukommission entschied, die zeitliche Vorgabe für den Rückbau des Bettenhochhauses zu streichen und dem LUKS damit eine zeitlich begrenzte Zwischennutzung zu ermöglichen. Das LUKS hat das durch die Baukommission eingeräumte rechtliche Gehör für eine umfangreiche Stellungnahme genutzt (s. Beilage).

Das Geschäft wird voraussichtlich am 30. Januar 2025 im Grossen Stadtrat behandelt.

Stellungnahme LUKS zum Antrag der Baukommission Bebauungsplan B 145

Quelle: Stadt Luzern

19.1.2025

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