Die für den 7. März 2025 geplante Konferenz von Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen findet nicht statt
Die Konferenz von Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen, die sich mit der Einhaltung der vierten Genfer Konvention (Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems befassen sollte, findet nicht statt. Angesichts der grossen Differenzen zwischen den Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen, die sich nach umfangreichen Konsultationen abzeichneten, stellte die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen fest, dass zahlreiche Hohe Vertragsparteien eine solche Konferenz nicht unterstützen. Sie hat deshalb beschlossen, auf die Durchführung zu verzichten.
In einer Resolution vom 18. September 2024 hatte die UNO-Generalversammlung die Schweiz als Depositarstaat beauftragt, eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen einzuberufen. Hierauf führte die Schweiz mit den Hohen Vertragsparteien einen umfangreichen Konsultationsprozess durch. Ziel der Konsultationen war es, die Modalitäten für die Durchführung einer solchen Konferenz festzulegen und einen Entwurf für eine Abschlusserklärung über die Umsetzung der vierten Konvention im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems auszuarbeiten.
Die Konsultationen fanden in mehreren Schritten statt und mündeten in einem Entwurf der Abschlusserklärung, der sich ausschliesslich auf die Kommentare und Beiträge der Hohen Vertragsparteien sowie auf das humanitäre Völkerrecht abstützte. Am 27. Februar 2025 übermittelte die Schweiz den Hohen Vertragsparteien einen Entwurf dieser Abschlusserklärung. Darin wurden die grundlegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in Erinnerung gerufen, deren Einhaltung im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems besonders gefährdet ist. Auf dieser Grundlage hatte die Schweiz als Depositarstaat alle Hohen Vertragsparteien zu einer Konferenz einberufen, die für den 7. März 2025 in Genf geplant war..
Fehlender Konsens
Im Laufe der Rückmeldungen zum Erklärungsentwurf vom 27. Februar 2025 wurde deutlich, dass aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Hohen Vertragsparteien keine ausreichende Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erreicht werden konnte, um die Durchführung der Konferenz mit der Verabschiedung einer Abschlusserklärung zu gewährleisten.
Obwohl sich der Depositarstaat um Kompromisslösungen bemühte, musste er einen fehlenden Konsens feststellen und teilte deshalb den Hohen Vertragsparteien am 6. März 2025 mit, dass die Konferenz nicht stattfinden wird. Anschliessend informierte die Schweiz den UNO-Generalsekretär ordnungsgemäss und bekräftigte gleichzeitig ihre Dienste als Depositarstaat.
Die Konsultationen wurden von Botschafter Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Botschafter Salman Bal geleitet.
Genfer Konventionen von 1949
Die vier Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle bilden das Fundament des humanitären Völkerrechts. Das humanitäre Völkerrecht ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Es schützt Personen, die sich nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligen, und schränkt die Mittel und Methoden der Kriegsführung ein.
Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen. In dieser Rolle hat sie gewisse administrative Aufgaben, z. B. die Führung der Liste der Hohen Vertragsparteien sowie die Übermittlung und Aufbewahrung von Dokumenten, Mitteilungen und Urkunden der Staaten. Als Depositarstaat handelt die Schweiz somit im Auftrag, Interesse und Dienst der Hohen Vertragsparteien und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Eine Konferenz von Hohen Vertragsparteien kann keine verbindlichen Beschlüsse fassen, jedoch die Regeln des humanitären Völkerrechts und die damit verbundenen Verpflichtungen der Hohen Vertragsparteien bekräftigen.
Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
7.3.2025