Die Schweiz am Zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung
Vom 4. bis 6. November 2025 wird die Schweiz in Doha am Zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung teilnehmen. Das Ziel dieses Gipfels, der von den Vereinten Nationen organisiert wird, besteht darin, die Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich der sozialen Entwicklung zu erneuern und der Umsetzung der Agenda 2030 neue Impulse zu verleihen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 eine Schweizer Delegation bestehend aus verschiedenen Stakeholdern unter der Leitung der Staatssekretärin und Direktorin des SECO, Helene Budliger Artieda, ernannt.
Der Weltgipfel für soziale Entwicklung bietet die Möglichkeit, 30 Jahre nach der Verabschiedung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Kopenhagen, wo 1995 der Erste Weltgipfel für soziale Entwicklung stattfand, eine aktualisierte Roadmap für ein gemeinsames internationales Vorgehen im Bereich der sozialen Entwicklung festzulegen. Diese Roadmap wird für die internationale Gemeinschaft richtungsweisend sein und die erforderlichen Leitlinien für die Umsetzung der sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung bis zum Ende der Agenda 2030 und darüber hinaus vorgeben.
Angesichts der unzureichenden und ungleichen Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Kopenhagen erneuerten die UNO-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Rahmen einer politischen Erklärung, die an der Eröffnungssitzung des Gipfels formell verabschiedet werden soll. Darin werden die drei Kernelemente der sozialen Entwicklung bekräftigt, die bereits in Kopenhagen erkannt wurden: Beseitigung der Armut, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle sowie Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft. Ausserdem werden weitere Querschnittsthemen in die Erklärung aufgenommen, darunter die Gleichstellung der Geschlechter, die Gesundheit, die Bildung und Ausbildung, Klimaresilienz sowie künstliche Intelligenz und neue Technologien. Die Schweiz nahm in den vergangenen Monaten aktiv an den Verhandlungen teil, die zu dieser gemeinsamen Erklärung führten.
Eine Delegation mit verschiedenen Stakeholdern
Die Schweizer Delegation setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreter des WBF (Staatssekretariat für Wirtschaft), des EDI (Bundesamt für Sozialversicherungen) und des EDA (Schweizerische Botschaft in Katar). Sie wird zudem durch drei Akteure aus dem Kreise der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Zivilgesellschaft ergänzt, um eine inklusive Teilhabe verschiedener Interessengruppen zu fördern.
Quelle: Der Schweizerische Bundesrat
15.10.2025