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Die Schweiz und die EU unterzeichnen am 2. März 2026 die Abkommen des Pakets Schweiz–EU

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Schweiz-EU

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Bild ZVG WBF

Der Bundesrat wurde am 25. Februar 2026 darüber informiert, dass Bundespräsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen am kommenden Montag, 2. März 2026, die Abkommen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) in Brüssel unterzeichnen werden.

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auf Basis des Paketansatzes begannen Mitte März 2024 und wurden im Dezember 2024 materiell abgeschlossen. Die verhandelten Abkommen, Protokolle und Erklärungen wurden am 21. Mai 2025 von den Chefunterhändlern paraphiert und am 13. Juni 2025 vom Bundesrat gutgeheissen.

Die Schweiz und die EU unterzeichneten am 25. Juni 2025 die Gemeinsame Erklärung zum Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des umfassenden bilateralen Pakets sowie am 10. November 2025 das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA). Als vorgezogener Teil des Pakets Schweiz–EU konnte das EUPA damit rückwirkend auf Anfang 2025 vorläufig angewendet werden.

Am 2. März 2026 werden nun die restlichen Abkommen und Protokolle sowie eine gemeinsame Erklärung über die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs von der Schweiz und der EU unterzeichnet. Sie sind Teil der Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)», die vom Bundesrat voraussichtlich im März 2026 dem Parlament überwiesen wird.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

25.2.2026


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