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Die Schweizer Behindertenpolitik des Bundes wird bis 2028 verlängert

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Rollstuhl

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Symbolbild Pixabay

Die Behindertenpolitik 2023–2026 umfasst die zentralen Schwerpunktprogramme des Bundes zur Förderung der Gleichstellung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative ergibt sich eine neue Ausgangslage, da das vorgeschlagene Inklusionsgesetz frühestens 2029 in Kraft treten könnte. Deshalb wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Behindertenpolitik bis 2028 verlängern. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 1. April 2026 über die Verlängerung informiert.

Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat den Bericht zur Umsetzung der Behindertenpolitik 2023–2026 verabschiedet. Diese dient als Orientierungsrahmen für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Schweiz und fasst die zentralen Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Massnahmen werden in vier Schwerpunktprogrammen (Arbeit, Wohnen, Dienstleistungen und Partizipation) umgesetzt und sollten gemäss Planung Ende 2026 abgeschlossen sein.

Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Im Zentrum des indirekten Gegenvorschlags steht die Einführung eines Inklusionsgesetzes. Dieses könnte frühestens 2029 in Kraft treten. Um die Umsetzung der Behindertenpolitik bis dahin sicherzustellen, wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Behindertenpolitik bis 2028 verlängern. Die Aktivitäten innerhalb der vier Schwerpunktprogramme werden weitergeführt. Die Priorisierung der Ziele und die Koordination der konkreten Massnahmen erfolgen wie bis anhin unter der Leitung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB). Die Verlängerung der Behindertenpolitik führt zu keinen Mehrausgaben seitens des Bundes.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

1.4.2026


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