Einsprachen und Rekurse sind die wichtigsten Ursachen von verhinderten Wohnbauprojekten
Wenn in der Schweiz neue Wohnungen nicht oder verzögert gebaut werden, sind dafür in erster Linie Einsprachen und Rekurse gegen die Projekte verantwortlich. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag der Bundesämter für Raumentwicklung ARE und Wohnungswesen BWO. Die Studienautoren schlagen als Massnahmen unter anderem vor, den Kreis der Einspracheberechtigten zu begrenzen und die Verfahren zu straffen.
Im Rahmen der Studie wurden rund 440 Personen aus den Bereichen Bauherrschaft, Entwicklung, Architektur sowie Juristinnen und Juristen aus Anwaltskanzleien, der Verwaltung, Hochschulen und Gerichten befragt. Einsprachen sind für 60 Prozent von ihnen und Rekurse für 61 Prozent eine grosse Hürde für die Realisierung von Wohnbauprojekten. Raumplanerische Vorgaben sehen 37 Prozent der Befragten als grosse Hürde an.
Am meisten Sorgen bereiten den Befragten sogenannt missbräuchliche Einsprachen und Rekurse. Sie dienen dazu, Bauprojekte zu blockieren oder zu verzögern oder gar die Bauherrschaft zu nötigen oder zu erpressen. Laut der externen Studie besteht ein breiter Konsens unter den befragten Fachleuten, dass die Planungs- und Bewilligungsprozesse rascher und effizienter durchgeführt werden können und besser vor missbräuchlichen oder opportunistischen Einsprachen und Rekursen geschützt werden müssen. Es sei heute zu leicht, Wohnbauprojekte über Rechtsmittel zu verhindern oder zu verzögern.
Folgen hat dies auch für die Wohnungssuchenden. 80 Prozent der befragten Wohnbauproduzenten geben an, dass Einsprachen und Rekurse dazu führen, dass die Wohnungen später auf den Markt kommen. 71 Prozent sagten, dass die Wohnungen teurer werden.
Die externen Studienautoren empfehlen verschiedene Massnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden, um die Planungs- und Bewilligungsprozesse zu beschleunigen. Eine Möglichkeit wäre, den Kreis der Rechtsmittelberechtigten zu begrenzen. Legitimiert wären nicht mehr alle, die in einem bestimmten Umfeld zum Projekt wohnen, sondern nur noch, wer direkt und besonders betroffen wäre. Zudem sollen die zulässigen Rügen auf konkrete, individuelle Interessen beschränkt bleiben.
Ausserdem sollen die Beschwerden im Baurecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Weiter wird empfohlen, Rekursinstanzen zu reduzieren und die Koordination zwischen Behörden, die sich mit der Baubewilligung befassen, zu verbessern. Es könnten Verfahrensabläufe gestrafft und Fristen für die Rechtsmittelinstanzen gesetzt werden. Ausserdem wird vorgeschlagen, die Behörden mit genügend Ressourcen auszustatten.
Die Studie ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit. Das ARE und das BWO werden die Empfehlungen nun zuhanden des UVEK und des WBF prüfen. Am Ende wird der Bundesrat entscheiden, welche von ihnen umgesetzt oder zur Umsetzung empfohlen werden.
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE
1.7.2025
Link auf die Studie: Wohnungsknappheit (ARE)