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Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA zu Zusatzzöllen

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Symbolbild Pixabay

Nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den Obersten Gerichtshof der USA führte der amerikanische Präsident neue Zusatzzölle auf anderer gesetzlicher Grundlage ein. Die grundlegende Zielsetzung der Verhandlungen der Schweiz mit den USA gilt weiterhin. Der Bundesrat wurde am 25. Februar 2026 über die ersten Erkenntnisse informiert und wird an einer der nächsten Sitzungen über die weiteren Entwicklungen beraten.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied am 20. Februar 2026, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht dazu berechtigt, allgemeine Zölle zu erheben. Das Gericht hob damit die Anwendung dieses Gesetzes durch die Regierung zur Begründung umfassender Zusatzzölle auf Importe seit dem 2. April 2025 auf.

Die US-Regierung hält dennoch an ihrer handels- und wirtschaftspolitischen Stossrichtung fest. Um die IEEPA-Zölle zu ersetzen, beschloss sie kurz nach Bekanntgabe des Urteils neue Zusatzzölle auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage,. Diese traten am 24. Februar in Kraft.

Die neuen Zusatzzölle unter Section 122 des US Trade Act werden nicht zusätzlich zu den bisherigen länderspezifischen Zusatzzöllen angewendet, sondern ersetzen diese für eine Periode von 150 Tagen. Sie sollen zusätzlich zu den bereits vor dem 2. April 2025 bestehenden Meistbegünstigungszöllen angewendet werden. Die US-Regierung kündigte an, handelspolitische Massnahmen gestützt auf andere Rechtsgrundlagen vorzubereiten. Gleichzeitig signalisierte sie, bestehende Handelsvereinbarungen – wie jene mit der Schweiz – bei der Umsetzung zu respektieren.

Der Bundesrat wurde über das Urteil des Obersten Gerichtshofs und die Entscheidungen der US-Regierung informiert.

Gemäss gültigem Verhandlungsmandat bleibt das Ziel der laufenden Verhandlungen, für die Schweizer Wirtschaft stabile Rahmenbedingungen auf dem US-Markt sicherzustellen und diese nach Möglichkeit zu verbessern.

Der Bundesrat analysiert die weiteren Entwicklungen und Auswirkungen und wird an einer der nächsten Sitzungen darüber beraten.

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

25.2.2026


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