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Entsendung von Schweizer Armeeangehörigen wird vereinfacht

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Schweizer Armee

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Bild ZVG Schweizer Armee

An seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat beschlossen, den rechtlichen Rahmen und die Praxis der Entsendung von Armeeangehörigen in bestimmte ausländische Stäbe und Kommandostellen zu vereinfachen. Es handelt sich um eine Massnahme zur Umsetzung der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 des Bundesrates.

In seiner Sicherheitspolitischen Strategie 2026 empfiehlt der Bundesrat der Armee, mehr Personal in militärische Kommandostrukturen von Nachbarländern und in internationale Organisationen zu entsenden. Diese Entsendungen kommen der Armee zugute, denn sie fördern den Erfahrungs- und Informationsaustausch.

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, das Protokoll von Paris (Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen) zu ratifizieren. Dieses Protokoll erleichtert die administrativen Schritte und klärt den rechtlichen Rahmen für die Entsendung von Armeeangehörigen. Die Ratifizierung ist mit dem Neutralitätsrecht vereinbar. Das Protokoll von Paris verpflichtet die Vertragsstaaten weder dazu, ein internationales militärisches Hauptquartier noch dahin entsandtes Personal auf ihrem Hoheitsgebiet aufzunehmen.

Vereinfachtes Verfahren

Bisher waren in der Schweiz im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace, PfP) stattfindende Aktivitäten der militärischen Kooperation automatisch durch das Status of Forces Agreement (SOFA) der PfP abgedeckt. Dies war hingegen bei bilateralen Aktivitäten nicht der Fall. Diese waren vom SOFA der PfP nur dann abgedeckt, wenn ein bilaterales Abkommen zur Ausbildungszusammenarbeit dies ausdrücklich vorsah. Zur Förderung der internationalen militärischen Kooperation und zur Vereinfachung der administrativen Schritte im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Schweiz hat der Bundesrat entschieden, dass sich das SOFA der PfP künftig auf alle Angehörigen der Armee der andern an diesem Übereinkommen teilnehmenden Staaten erstrecken soll, unabhängig vom Grund ihres Aufenthalts. Zur Formalisierung dieser Änderung braucht es eine Revision der Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK).

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

2.10.2026

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