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Entwicklungsrichtplan «Bahnhof Süd» Lenzburg: Stadtrat beantragt Verpflichtungskredit

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Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit von CHF 135’000 für die Erarbeitung des Entwicklungsrichtplans «Bahnhof Süd». Damit soll für den südlichen Teil der Bahnhofszone eine behördenverbindliche Grundlage für künftige Bauvorhaben geschaffen werden. Der Planungsprozess soll Mitte April 2026 starten und im Frühling 2027 abgeschlossen sein.

Auslöser für das Planungsvorhaben sind konkrete Entwicklungsabsichten mehrerer Grundeigentümerschaften, die im Herbst 2025 bei der Stadt vorgestellt wurden. Der betroffene Bereich zwischen Muracker- und Zeughausstrasse ist bislang nicht Bestandteil des bestehenden Entwicklungsrichtplans für die Bahnhofsentwicklung und der laufenden Gestaltungsplanung in der nördlichen Bahnhofszone.

Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung

Gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) darf in der Bahnhofszone nur auf Basis eines behördenverbindlichen städtebaulichen Entwicklungsrichtplans und nachgelagerter Gestaltungspläne gebaut werden. Der geplante Entwicklungsrichtplan «Bahnhof Süd» soll wegleitende Aussagen zu Städtebau, Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung enthalten und auf den bestehenden Entwicklungsrichtplan für die nördlichen Teilgebiete abgestimmt werden.

Vorgesehen ist ein mehrstufiges, qualitätssicherndes Planungsverfahren. Dieses umfasst Eigentümergespräche, die interdisziplinäre Erarbeitung einer Bebauungsstudie im Rahmen eines begleiteten Workshopverfahrens sowie die Ausarbeitung eines Entwicklungsrichtplans mit zugehörigen Vorschriften und einem erläuternden Bericht. Da sich der Planungsperimeter überwiegend auf private Grundstücke beschränkt, wird auf ein öffentliches Mitwirkungsverfahren verzichtet; zur Wahrung der öffentlichen Interessen wird der Entwurf jedoch der Planungs- und eventuell auch der Verkehrskommission zur Beurteilung vorgelegt.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für das Verfahren und die Erarbeitung des Entwicklungsrichtplans belaufen sich auf CHF 135’000 (inkl. MwSt. und Nebenkosten). Die beteiligten Grundeigentümerschaften beteiligen sich mit pauschalen Beiträgen von insgesamt CHF 70’000, womit für die Stadt Lenzburg Nettokosten von rund CHF 65’000 verbleiben. Da die Entwicklungsabsichten erst seit Herbst 2025 bekannt sind, ist ein separater Planungsprozess erforderlich.

Der Start dieses Prozesses ist nach Genehmigung des Kredits durch den Einwohnerrat vorgesehen, voraussichtlich Mitte April 2026. Der Abschluss des Verfahrens und der Erlass des Entwicklungsrichtplans «Bahnhof Süd» werden bis im Frühling 2027 erwartet.

Quelle: Stadt Lenzburg

20.2.2026

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