Entwurf Entwicklungsbericht 2025: Der Luzerner Regierungsrat und der Vorstand des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) verabschieden einen gemeinsam ausgearbeiteten Entwurf des Entwicklungsberichts 2025
Der Luzerner Regierungsrat und der Vorstand des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) verabschieden einen gemeinsam ausgearbeiteten Entwurf des Entwicklungsberichts 2025. Damit erfüllen sie einen Auftrag des Kantonsrats, die Finanzentwicklung von Kanton und Gemeinden darzustellen und, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Entwicklungsberichts, Massnahmen zuhanden des Parlaments zu umreissen.
Kantonsrätlicher Auftrag
Der Entwicklungsbericht geht zurück auf einen Auftrag des Kantonrats vom 19. März 2024. Danach wurde der Regierungsrat beauftragt, zusammen mit dem VLG einen Bericht auszuarbeiten, der die Finanzentwicklung von Kanton und Gemeinden in Vergangenheit und Zukunft darstellt. Dieser soll die Ergebnisse des Wirkungsberichts zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) – inkl. der finanziellen Differenzen – berücksichtigen, die vom Kanton geplanten Gegenfinanzierungen prüfen und Eckwerte für Massnahmen umreissen. Darüber soll das Parlament in geeigneter Form beraten können, und die Ergebnisse sollen dann in die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes oder weitere Gesetzesrevisionen einfliessen.
Der kantonsrätliche Auftrag wurde mit dem nun konsensual verabschiedeten Berichtsentwurf erfüllt. Regierungsrat Reto Wyss und VLG-Präsidentin Sibylle Boos-Braun zeigen sich erfreut. «Mit dem Bericht wird aufgezeigt, dass die beiden Staatsebenen erfolgreich zusammenarbeiten», so Reto Wyss. Und Sibylle Boos-Braun führt aus: «Mit der erfolgten Aufarbeitung der AFR18 konnte eine grosse Altlast bereinigt werden und dies schafft eine gute Ausgangslage für künftige Projekte».
Prozess
Der Entwurf des Entwicklungsberichts 2025 wurde im Rahmen einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet, in der das Finanzdepartement, das Justiz- und Sicherheitsdepartement und der VLG vertreten waren. Die getätigten Berechnungen wurden von Lustat Statistik Luzern geleistet. Der Prozess wurde von einer externen Drittpartei (Ambühl Meier AG) begleitet und moderiert. Im Rahmen des Prozesses einigten sich Regierungsrat und VLG ebenfalls zum zukünftigen Umgang mit Aufgabenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden. Nach der Erarbeitung und Verabschiedung durch die Projektorganisation haben der Luzerner Regierungsrat und der Vorstand des VLG den gemeinsam ausgearbeiteten Entwurf des Entwicklungsberichts 2025 konsensual verabschiedet.
Inhalt
Der Entwicklungsbericht 2025 zeigt eine positive Entwicklung der Haushalte von Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden. Zentrale Räume (Stadt Luzern, urbane Gemeinden am Zentrum) haben sich finanziell in der Tendenz besser entwickelt als die Mehrheit der ländlichen und peripheren Gemeinden. So bestehen zunehmend starke Unterschiede zwischen Gemeinden. Die beiden Staatsebenen als Ganzes entwickeln sich hingegen bemerkenswert ähnlich. Aus diesen Erkenntnissen und jenen des Wirkungsberichts AFR18 einigten sich Regierungsrat und VLG auf ein fünfteiliges Massnahmenpaket:
1. AFR18-Delta: Die Regierung und der VLG einigen sich darauf, die im Wirkungsbericht festgestellten finanziellen Differenzen über eine Anpassung des Kostenteilers bei den Ergänzungsleistungen zusätzlich in der Höhe von jährlich 13.9 Millionen Franken auszugleichen. Der Betrag wurde mittels einer gemeinsam verabschiedeten Methode ermittelt. Damit ist die Frage des Ausgleichs der Folgen der AFR18 abschliessend geregelt.
2. E-Government: Die laufenden Kosten der gemeinsamen Plattform werden nach einer Übergangsfrist hälftig finanziert; Weiterentwicklungen erfolgen nur im Konsens. Die Gemeinden leisten mit Pro-Kopf Beiträgen jährlich 0.8 Millionen Franken.
3. Regionale Kultur: Der Kanton übernimmt jährlich 6 Millionen Franken für die regionale Kultur; auf eine haushaltsneutrale Verschiebung wird verzichtet, weil die Kosten für die neue Strukturförderung vom Kanton und der jeweiligen Standort- bzw. Trägergemeinde des geförderten Kulturbetriebs partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen werden sollen.
4. Kindertagesstätten: Die Finanzierung erfolgt künftig im Verhältnis 50:50 zwischen Kanton und Gemeinden; auf eine haushaltsneutrale Verschiebung wird verzichtet.
5. Regelmässige Überprüfung: Die Haushaltsentwicklung wird spätestens alle sechs Jahre in einem kombinierten Bericht mit dem Luzerner Finanzausgleich überprüft. Der Bericht zeigt die mittelfristigen Verteilwirkungen zentraler künftiger Themen im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden auf. Zudem werden Grundsätze für den Umgang mit Verbundaufgaben und möglichen Aufgabenverschiebungen festgelegt.
Nächste Schritte
Der Entwicklungsbericht 2025 wird formell als Planungsbericht erstellt. Das heisst, der Regierungsrat erstellt, den erarbeiteten Inhalten entsprechend, einen Bericht zuhanden des Kantonsrats. Die politische Diskussion dazu ist für die Juni-Session 2026 des Kantonsrats angedacht. Die Publikation des Berichts erfolgt ebenfalls in diesem Rahmen.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
31.1.2026