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Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie für den Kanton Aargau schreitet voran: Zweiter Workshop zur Konkretisierung der Ziele und Massnahmen

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Am 21. Januar 2025 haben sich die Vertreter der Abteilung Gesundheit mit Gemeindevertretern und Institutionen der Suchthilfe getroffen, um die von Gesundheitsdirektor Gallati in Auftrag gegebene kantonale Suchtstrategie weiter auszuarbeiten. Diese soll im Herbst 2025 fertiggestellt sein.

Die Schweizer Suchtpolitik stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Mit der kantonalen Suchtstrategie will der Kanton die Vier-Säulen-Politik konkretisieren und Massnahmen für ein bedarfsgerechtes Suchthilfesystem definieren. Dabei sollen die Strukturen für die Koordination und Zusammenarbeit gefestigt und ausgebaut werden. Auf Basis einer breiten Auslegeordnung und unter Einbezug der relevanten Akteure aus Gemeinden, Suchthilfe und kantonaler Verwaltung soll eine gut abgestützte Strategie entstehen. Wegen der Zunahme des Suchtmittelkonsums im öffentlichen Raum hat Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati Ende des Jahres 2023 entschieden, den Beginn der Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie, der nach der Verabschiedung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 am 11. Juni 2024 vorgesehen war, vorzuziehen.

"Fokussierte" Strategie

Die Abteilung Gesundheit erarbeitet eine fokussierte Suchtstrategie, die definiert, welche Angebote in den kommenden Jahren aufgebaut oder angepasst werden müssen. Dabei werden jene Massnahmen priorisiert, bei denen der grösste Handlungsbedarf besteht. Während des Workshops hat sich gezeigt, dass es sich dabei insbesondere um folgende Bereiche handelt:

• Unterstützung von suchtbetroffenen Jugendlichen

• Stärkung der Früherkennung und Frühintervention

• Koordination der Schnittstellen

• Entlastung des öffentlichen Raums

Pilotprojekte im Bereich Schadensminderung

Um die öffentlichen Räume zu entlasten, hat der Gesundheitsdirektor entschieden, als Erstes Massnahmen der Schadensminderung anzugehen. Dazu hat die Abteilung Gesundheit die Arbeitsgruppe "Schadensminderung" mit Vertreterinnen und Vertretern aus kommunaler und kantonaler Verwaltung, Organisationen der Suchthilfe und der Polizei ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe plant eine Massnahme, die sich zeitnah umsetzen lässt: Ein Pilotprojekt, bei dem zwischen Februar und Juli 2025 zweimal pro Woche in Brugg und Windisch aufsuchende Sucht- und Sozialarbeit geleistet wird. Die Finanzierung (Kostendach für Pilotphase: 52'000 Franken) liegt beim Kanton und erfolgt aus der Reserve des Alkoholzehntels.

Zur Ermöglichung von Massnahmen der Schadensminderung braucht es eine im Vergleich zum Zeitplan der GGpl 2030 vorgezogene Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG). Heute ist die Schadensminderung nur partiell im kantonalen Recht geregelt. Dadurch bleiben Zuständigkeiten im Kanton ungeklärt, und schadensmindernde Massnahmen wie die Unterstützung von privaten Angeboten der aufsuchenden Suchtarbeit können zum Teil nicht finanziert werden. Die Änderung des GesG soll Massnahmen der Schadenminderung im kantonalen Recht ermöglichen und die zuständigen Behörden bezeichnen. Die Gesetzesrevision dauert zwei bis drei Jahre. Die Anhörung der Revision des GesG soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 stattfinden.

Quelle: Kanton Aargau

23.1.2025

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