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Erhöhung der stationären Pflegenormkosten per 1. Januar 2027

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Schweizer Franken

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Symbolbild Pixabay

Der Regierungsrat erhöht die stationären Normkosten pro Pflegestunde per 1. Januar 2027 um 3 Franken auf 83 Franken. Er ändert dazu den Anhang 2 der Pflegeverordnung (PflV). Der Gesundheitsverband Aargau (vaka) und die Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) haben der Erhöhung zugestimmt.

Die Tarife für die Pflege bestimmen sich gemäss § 14a Abs. 2 Pflegegesetz (PflG) nach den vom Regierungsrat im Rahmen einer kantonalen Tarifordnung festgelegten Normkosten. Diese orientieren sich an den Kosten einer wirtschaftlich geführten stationären Pflegeeinrichtung. Der Handlungsspielraum des Regierungsrats bei der Festlegung der Pflegenormkosten ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen im PflG und der Rechtsprechung eingeschränkt (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juli 2018, BGE 144 V 280).

Erhöhung des Stundensatzes um 3 Franken im stationären Bereich

Die stationären Normkosten 2027 leiten sich aus den Pflegekosten und den Pflegestunden des Jahres 2024 ab, erhöht um die Teuerungsraten gemäss der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF). Die Pflegeheime und die Leistungserbringer der Pflege zu Hause sind besonders vom Personalmangel im Pflegebereich betroffen. Diesem Umstand trägt der Regierungsrat Rechnung mit einem entsprechenden Zuschlag. So ergibt sich für das Jahr 2027 ein Stundensatz von 83 Franken für die stationären Normkosten pro Pflegestunde. Den neuen Stundensatz hat der Regierungsrat gestützt auf die Vereinbarung mit dem Gesundheitsverband Aargau (vaka) und der Gemeindeammänner-Vereinigung (GAV) festgesetzt.

Unveränderte Stundensätze im ambulanten Bereich

Die ambulanten Normkosten leiten sich aus den Kostenrechnungen der privaten Spitexorganisationen und freischaffenden Pflegefachpersonen des Jahres 2024 ab. Die Auswertung dieser Kostenrechnungen zeigte auf, dass die rechnerischen Kosten, basierend auf den Vollkosten pro verrechneter Pflegestunde im Jahr 2024 sowie den KOF-Teuerungsraten, tiefer sind als die Tarife 2026. In Berücksichtigung der angespannten Personalsituation verzichtet der Regierungsrat auf eine Tarifsenkung und belässt die Tarife auf dem Niveau des Jahres 2026. Die Senkung der Tarife für angestellte pflegende Angehörige per 1. Juli 2026 hat der Regierungsrat am 5. Juni 2026 mittels Medienmitteilung kommuniziert.

Quelle: Kanton Aargau

2.7.2026


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