+41 62 746 00 30  AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN, Riedtalstrasse 7a, 4800 Zofingen

Eröffnung der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 der Schweiz

Sie sind hier: AL-KU » News » Aargauer-News

Landwirtschaft

Landwirtschaft

Symbolbild by Wolfgang Ehrecke from Pixabay

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 23. Januar 2025 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 eröffnet. Die Verordnungsanpassungen bezwecken die Stärkung der pflanzlichen Produktion und die verstärkte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2025.

Das Verordnungspaket 2025 sieht Änderungen an zehn Verordnungen des Bundesrats und zwei Verordnungen des WBF vor. Das WBF schlägt in den folgenden vier Bereichen massgebliche Änderungen vor:

• Zur Stützung der inländischen Zuckerrübenproduktion stellt das WBF zwei Varianten für eine Nachfolgelösung der aktuell im Landwirtschaftsgesetz geregelten und bis 2026 befristeten Massnahmen zur Diskussion. Mit der Nachfolgelösung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zuckerwirtschaft auch bei tiefen Preisen an den internationalen Zuckermärkten gewährleistet werden. Auf Ebene der Produktion soll der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben nach 2026 unbefristet auf dem bisherigen Niveau von 2100 Franken je Hektare weitergeführt werden.

• Zur Stärkung der inländischen Saat- und Pflanzguterzeugung sollen die entsprechenden Einzelkulturbeiträge angemessen erhöht werden. Damit soll die Bereitschaft der Betriebe erhöht werden, die Anbauflächen für Saat- und Pflanzgut auszudehnen. Die Saatgutproduktion erhöht die Resilienz des inländischen Pflanzenbaus und leistet so einen wichtigen Beitrag an die Ernährungssicherheit.

• Zur besseren Ausschöpfung des Potenzials von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung wird mit der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Räuber oder Parasiten von Kulturschädlingen sollen freigesetzt werden dürfen, wenn sie in der Lage sind, sich langfristig zu etablieren, und wenn dadurch weniger chemische Eingriffe erforderlich sind.

• Im Bereich der Tierzucht sollen Förderbeiträge des Bundes gezielt auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden. Mit einer Totalrevision der Tierzuchtverordnung sollen die Beiträge verstärkt auf diese Zielsetzungen ausgerichtet werden. Zudem sollen bei der Equidengattung nur noch die Freibergerrasse mit Zuchtbeiträgen unterstützt werden.

Auf Anpassungen der Direktzahlungsverordnung wird verzichtet. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2025.

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025

BLW-Verordnungspakete

Laufende Vernehmlassungen | Fedlex

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

23.1.2025

AL-KU FENSTERTECHNIK AG ZOFINGEN - Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Fenster und Türen

Haben Sie Ihre Fenster für den Winter im Griff?

Mit dem «Winter-Check» Ihrer Fenster schaffen Sie glasklare Verhältnisse für den Winter.

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren.

+41 62 746 00 30

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ohne Zustimmung sind einige Elemente wie Youtube-Videos, Login-Bereich etc. nicht abrufbar.